Bei leeren Kisten ist darauf zu achten, daß der Leervermerk
mit angebundener Fahne deutlich hervortritt. Die Bezeichnung
„Feuergefährlich‘“ ist der Auffälligkeit wegen auf rotem Grund,
die Bezeichnung „Explosiv““ auf weißem Grund mit rotem Rand
zu geben. Giftige Stoffe müssen als solche bezeichnet werden.
Auch die Farbe kann zur Bezeichnung des Inhaltes mit benutzt
werden, indem man z. B. verschiedene Kaffeesorten in
verschiedenfarbigen Packungen transportiert oder elektrische
Bügeleisen, die für verschiedene Spannungen gebaut sind;
in gleichfalls verschiedenfarbigen Packungen unterbringt. Hierdurch
erleichtert man auch dem Verkäufer und Auspacker das
Auseinandersuchender Waren sehr und beugt Verwechselungen vor.
Zuweilen ist es
nicht möglich, durch
einfache Bezeichnung
den Inhalt einer Pakkung
deutlich auf der
Verpackung. anzugeben.
So würden z..B.
die Größen- und Artenbezeichnungen
von Haken, Ösen und
kleinen Posamentierartikeln
viel zu!viel
Raum in der Ver-Abb
347. Ken We ZH packung einnehmen
VL
bierbaren Verschluß.) den. Man kann hier
am besten ein Stück
des Inhaltes auf der Verpackung selbst außen annähen oder
sonstwie anbringen.
An solchen Verpackungen, bei denen Pappschilder und
Papieradressen leicht beschädigt werden können, wendet man
am besten Metallschilder an.
Organisation bei der Verpackung
Solche Anhänge und Schilder sollten da, wo viele Ein- und
Ausgänge sind, wie z. B. in Handelshäusern, nicht nur bei versandfähiger
Ware angehängt werden, sondern auch an die leere
Kiste. Es kommt in solchen Orten, namentlich Lagerhöfen, bei
Kisten sehr häufig vor, daß noch volle Kisten als angeblich
bereits geleert in den Packhof gelangen, wo ihr Auspacken dann
vergessen wird und sie unter Umständen als leere Kisten verkauft
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