Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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5. Die Abschreibungsprozente sind kollektiv für ganze Gruppen von 
Vermögensobjekten oder indivi duell für jedes einzelne Vermügensstück. 
6. Die Abschreibungsgründe sind teils natürlicher, teils wirt 
schaftlicher Art. Danach kann man kurz von technischen und 
kaufmännischen Abschreibungen sprechen. 
7. Endlich ist zu beachten, wie Neuanschaffungen abgeschrieben 
und die Unterhaltungskosten bzw. Reparaturen buch- und bilanz 
technisch behandelt werden. 
§ 53. Nach den auch für industrielle Unternehmungen geltenden 
handelsrechtlichen ^Vorschriften soll in der Jahresbilanz die Ver 
mögenslage für einen bestimmten Zeitpunkt zur Darstellung kommen. 
Die Feststellung des Wertes der Vermögensteile kann durch positive 
oder negative Schätzung, durch direkte oder indirekte Bewertung 
erfolgen. Man schätzt entweder den tatsächlichen derzeitigen Wert 
des Vermögensobjektes (unmittelbare Bewertung) oder den Minder 
wert, den Verlust, der durch Abnutzung usf. entstanden ist. Der 
letzte Vorgang ist nur der Form nach eine Feststellung des Wertes, 
ein mittelbarer Weg durch Schätzung des Verlustes. Abschreiben 
heißt also Beträge von einem Wert absetzen. Unter Abschreibung 
versteht man eine „der Abnutzung, Substanzminderung und Ent 
wertung entsprechende allmähliche Herabsetzung der Wertansätze 
im Inventarium“ und in der Bilanz. 
Veranlassung zum Abschreiben von einem früheren Werte ist 
entweder eine Entwertung, beispielsweise durch Konjunktur 
änderungen oder durch nachträgliche richtige Bewertung zu hoher 
Anfangsschätzungen; oder eine allmähliche Substanzverminde 
rung oder Bestands Verminderung, eine quantitative Verringerung 
der Vermögenssubstanz durch unmittelbaren Verbrauch oder Aus 
gabe von Werten zur Erzielung eines Reinertrages (Bergbau, Ziegelei, 
Steinbrüche) oder endlich Brauchbarkeitsminderung in 
folge des Betriebes der Unternehmung, Abnutzung, Erfindungen und 
dadurch bedingte Änderung der Betriebsweise, äußere Einflüsse 
u. ä. m. 
Nur die Wertminderung infolge der Verwendung der Produktions 
mittel zum Betriebe und im Geschäftsbetrieb soll uns hier be 
schäftigen. Der Verlust ist durch bestimmungsgemäße Verwendung 
eines Vermögensobjektes läßt sieh nicht zahlenmäßig ermitteln, eben 
sowenig wie der Anteil am Gewinn bestimmt werden kann, der 
aus der Benutzung dieser Objekte erwächst. Deshalb begnügt man 
sich mit einem erfahrungsmäßigen annähernd richtigen Schätzungs 
werte des Verlustes, dessen Höhe gewöhnlich in flundertteilen 
angegeben wird. Die Abschreibungsquote ist stets ein unsicherer 
Schätzungs-, ein Durchschnittswert. Wie groß die Abnutzung tat 
sächlich war, läßt sich erst bei der Außerdienststellung der Maschine 
usw. ermessen.
	        
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