Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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nichts,  als  daß  der  Verlust,  der  bei  gewöhnlichem;  Geschäftsgang
dieses  Jahr  treffen  müßte,  wegen  besonders  schlechten  Geschäftsganges ­
  den  späteren  Jahren  belastet  ■wird“  (Fischer,  a.  a.  0.  S.  75).
Die  herrschende  Theorie  steht  auf  einem  entgegengesetzten  Standpunkte: ­
  die  natürlichen  Abschreibungen  sind  Verluste,  die  durch
den  Betrieb  entstehen,  bilden  also  wirtschaftlich  einen  Teil  der
Selbstkosten.  Sie  sind  gleichmäßig  und  unabhängig  von  der  Höhe
des  Geschäftsgewinnes  und  der  Geschäfts-  und  Dividendenpolitik
des  Unternehmers  anzusetzen.  Die  kaufmännischen  Abschreibungen
hingegen  wollen  die  Anlagekosten  des  Objektes  auf  eine  geringe
Zahl  von  Geschäftsjahren  verteilen,  die  Anlagekosten  amortisieren.
Die  Abschreibungsbeträge  sind  für  die  einzelnen  Haupt-  und
Hilfsbetriebe  getrennt  zu  berechnen  und  als  ein  Teil  der  aufzubringenden ­
  Betriebsunkosten  nach  den  für  diese  Kosten  üblichen
Grundsätzen  izu  verbuchen  und  zu  verrechnen.
An  verschiedenen  Stellen  dieses  Buches  wurden  die  Abschreibungen ­
  in  den  Beispielen  berücksichtigt;  es  erübrigt  sich
deshalb  die  Vorführung  eines  solchen.

Die  buchhalterische  Behandlung  der  Abschreibungen  auf
Anlagevermögen.
A.  I.  In  der  Vermögensbilanz  und  der  Gewinn  -
und  ;Verlustrechnung  (Ertragsbilanz).
§  60.  In  buchhalterischer  Beziehung  ist  die  Abschreibung  eine
Form  der  Bewertung;  von  Vermögensteilen.  Für  die  Feststellung  des
Bilanzwertes  eines  Vermögensobjekts  stehen  zwei  Wege  offen  (§  53):
Man  schätzt  oder  berechnet  den  wirklichen  Wert  des  betreffenden
Aktivums  •—  Schätzung  des  positiven  Wertes,  direkte  Bewertung  —;
oder  man  schätzt  den  Minderwert,  den  (z.  B.  infolge  Abnutzung)
entstandenen  oder  voraussichtlich  (z.  B.  an  Forderungen)  entstehenden ­
  Verlust,  Schätzung  des  negativen  Wertes,  indirekter  Weg.
Für  diesen  zweiten  Weg  gibt  es  wiederum  zwei  Formen  der
Darstellung  in  der  Vermögensbilanz,  die  rechnerisch  das  gleiche
Ergebnis  liefern,  die  Subtraktions-  und  die  Additionsmethode.
Das  Abschreibungskonto  auf  der  Passivseite  ist  ein  Berichtigungsposten ­
  für  ein  zu  hoch  bewertetes  Aktivum,  ist  somit  lediglich ­
  ein  Rechnungsposten.  Die  allgemein  verständliche  Benennung
dieses  Korrekturpostens  ist  Abschreibungs-  oder  Amortisations-Konto.
Undeutlicher,  zu  Verwechslungen  und  irrigen  Anschauungen  verleitend ­
  sind  die  Benennmagen:  Erneuenmgsfonds  (nach  §  261'  Ziffer  3
des  Handelsgesetzbuches),  Amortisations-  oder  Abschreibungsfonds'
Konto  u.  dgl.
            
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