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In der Vermögens- und in der Ertragsbilanz können die Abschreibungen
für die einzelnen Anlagewerte gesondert oder nur
summarisch, in einem Sammelposten ausgewiesen werden, und zwar
in der Art, daß die Abschreibungsbeträge nur für das Bilanzjahr
oder die Gesamtabschreibungen seit der Anschaffung ersichtlich
sind. In manchen Bilanzen werden nur die bereits abgeschriebenen
Nettowerte eingestellt, oder es wird überhaupt nicht abgeschrieben.
Danach ergibt sich folgende Übersicht 1 ).
a) In der Vermögensbilanz.
I. Direkte Abschreibung, Subtraktionsmethode:
1. Abschreibungen auf die einzelnen Vermögensobjekte,
2. SUmSmarische Abschreibungen.
Und zwar in beiden Fällen
a) Abschreibungen nur für das Bilanzjahr,
ß) Gesamtabschreibung seit der Anschaffung des Aktivums.
II. Indirekte Abschreibung, Additionsmethode durch Berichtigungsposten
unter den Passiven:
1. In einzelnen Beträgen j seit der Anschaffung des Ver-2.
Summarisch ) mögensobjekts.
III. In der Bilanz sind Abschreibungen nicht ersichtlich:
1. entweder werden nur Nettowerte eingestellt, die Abschreibungen
aber in der Erfolgsbilanz ersichtlich gemacht;
2. oder es wird überhaupt nicht abgeschrieben und der unveränderte
Wert des Anlage-Kontos eingesetzt.
B. In der Gewinn- und .Verlustrechnung (Erfolgs-, Er-1
tragsbilanz):
1. Abschreibungen in Einzelposten 1 nur für das
2. Abschreibungen als Sammelposten | Bilanzjahr.
Die detaillierte und die summarische Abschreibung der Ertragsrechnung
können mit einer spezialisierten und einer zusammenfassenden
Abschreibung in der Bilanz kombiniert werden.
Zum Beispiel:
In der Vermögensbilanz: In der Gewinn- und Verlustrechnnng:
Einzel-Abschreibung { Sammelposten (Summe)
1 Einzelposten (Einzelbeträge)
Nettowerte (lila) / Einzelbeträge (4. Beispiel)
i Sammelposten (5. Beispiel, 1906).
l ) Vgl. Leitner, Grundriß, I. Bd., S. 211 f., II. Bd. S. 61 f.