Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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regelmäßigen  ordentlichen,  durch  die  Benutzung  als  Produktionsmittel ­
  gerechtfertigte  Abschreibungen.
3.  Ein  Teil  der  Abschreibungen  bildet  einen  Bestandteil  der
Handlungsunkosten,  die  am  Jahresschluß  ebensowenig  zu
dem  Bilanzwert  der  Bestände  zugeschlagen  werden  dürfen  wie  die
Verkaufs-  und  die  kaufmännischen  Verwaltungskosten:  Abschreibungen ­
  auf  Verwaltungsgebäude,  auf  Vertriebsmittel  (Niederlagen,
auswärtige  Lager,  Transportfässer  der  Brauereien  etc.),  auf  Musterlager ­
  und  andere  dem  Verkauf  dienenden  Einrichtungen  und  Anlagen.
Im  Sinne  der  Bilanzvorschriften  gibt  es  demnach  zuschlagbare
und  nicht  zuschlagbare  Abschreibungen  x ).  Wegen  der  Unsicherheit,,
ob  der  Gesetzgeber  im  gegebenen  Falle  diesen  Anschauungen  beitreten ­
  wird  —  eine  Entscheidung  liegt  zur  Zeit  nicht  vor  —,  verrechnen ­
  zahlreiche  Fabrikbetriebe  alle  Abschreibungen  unter  den
Handlungsunkosten,  zählen  sie  also  nicht  zu  den  Herstellungskosten
(eine  Auffassung,  die  wir  in  früheren  Auflagen  dieses  Buches  vertreten ­
  haben).
Im  übrigen  überläßt  es  das  Gesetz  dem  „verständigen  Ermessen
in  jedem  einzelnen  Falle,  inwieweit  gewisse  allgemeinere  Kosten
als  Bestandteil  der  Herstellungskosten  berücksichtigt  werden  können“.
Es  ist  also  Sache  der  Geschäftsleitung,  zu  prüfen,  was  zu  den
Herstellungskosten  zu  rechnen  ist.
Ist  der  Herstellungspreis  für  ein  Fabrikat  genau  bestimmbar
wie  bei  Spezialartikeln  auf  Grund  der  Material-  und  Lohnverteilungs 1
bücher  und  Kommissionszettel,  so  ist  der  Vorrat  mit  diesem  Herstellungspreis ­
  zu  bewerten.  In  vielen  Fällen  läßt  sich  der  Herstellungspreis ­
  für  die  einzelne  Ware  am  Ende  der  Betriebsperiode
überhaupt  nicht  bestimmen,  da  in  vielen  Unternehmungen  die  Herstellungskosten ­
  starken  Schwankungen  unterworfen  sind.  Andererseits ­
  ist  zu  berücksichtigen,  daß  auch  die  Materialpreise  wechseln.
Wenn  wir  annehmen,  daß  eine  Fabrik  im  Laufe  einer  Betriebsperiode
x  kg  Rohstoff  zu  a  Mk.,  y  kg  zu  b  Mk.  usf.  einkauft,  dann  wird
es  vielfach  nicht  möglich  sein,  zu  ermitteln,  ob  für  die  vorrätigen
Erzeugnisse  der  Rohstoff  zu  a  oder  zu  b  Mk.  oder  beide  verwendet
wurden.  Hier  ist  ein  durchschnittlicher  Herstellungspreis,  wenn
dies  untunlich  ist,  ein  Schätzungswert  einzusetzen.
Ist  eine  noch'  vorrätige  Ware  auf  Bestellung  angefertigt,  so  ist
der  vereinbarte  Verkaufspreis  als  Wertansatz  zu  benutzen.
Halbfabrikate,  die  im  eigenen  Betrieb  zu  fertiger  Ware
verarbeitet  werden,  sind  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  mit  den  bis-')

  Vgl.  Schlesinger,  Selbstkosten,  S.  89;  Schiff,  Abschreibungen,
S.  30  f.;  Meitzer,  Grundzüge,  S.  18  f.  und  S.  50ff.  dieses  Buches.
            
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