Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Berechnung des Her 
stellungspreises. Wie dort der Anschaffungspreis, so ist hier der 
Herstellungspreis zusammengesetzt. Ein Aufschlag für Generalkosten 
(Verwaltung, Handlungskosten) führt hier zu einem ähnlichen Re 
sultat. Die Kosten der Verwaltung dürfen nicht als Aktivuni ein 
gestellt werden (§ 261', Ziff. 4 HGB.); hier werden sie ganz oder 
teilweise durch Vermittelung eines Aktivpostens eingesetzt. Ver 
waltungskosten sind Verluste, die infolge der angeführten unrichtigen 
Bewertung .aufgehoben, d. h. für die Bilanz und die Vermögens 
darstellung unwirksam gemacht werden, oder, was wirtschaftlich 
dasselbe ist, der Reingewinn des Unternehmens in der Gewinn- 
und Verlustrechnung ist gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen 
zu groß. , 
Abschreibungen sind Kapitalkosten (§ 5) und zweifellos 
Teile der Selbstkosten; gehören sie zu den Herstellungs- oder den 
allgemeinen Verwaltungskosten ? Zählt man sie mit berechtigten 
Gründen zu den Herstellungskosten, so bilden sie auch einen Be 
standteil des Wertes der Vermögensobjekte beim Jahresabschluß. 
Tatsächlich handelt es sich bei dem Streit wegen der Auslegung 
des § 261 im wesentlichen um die Abschreibungen, umdieFrage, 
obsiebeider Bewertungein gerech netwerd endürfen 
o d e r n i c h t. Im voraus sei bemerkt, daß dieser Streit häufig rein 
theoretischer Natur ist. Auch wenn man Gründe gegen die Ein 
rechnung der Abschreibungen findet, ihre praktische Anwendung 
ist in vielen Fällen unmöglich. Lilienthal (a. a. 0. S. 184ff.) 
bringt einige beweiskräftige Beispiele: Die Licht- und Kraftkosten, 
(siehe S. 171 f.), die Kosten einer Maschinenbetriebsstunde (vgl. S. 198), 
der einzelnen Arbeitsstadien usw. werden stets mit Einrechnung der 
Abschreibungsquote ermittelt und verteilt, diese Kosten bilden einen 
Bestandteil der Herstellungskosten der Produkte. Man müßte ver 
suchen, am Jahresschluß aus den Herstellungskosten der vorrätigen 
Erzeugnisse die Abschreibungsquoten, die in den Kraft-, Licht 
kosten usf. stecken, auszuscheiden: eine Unmöglichkeit! Wenn 
Maschinen, Normalien, Werkzeuge einige Jahre liegen, müßte bei 
der Bewertung festgestellt werden, aus welchem Jahre sie stammen, 
da in den Selbstkosten alljährlich schwankende .Abschreibungsquoten 
enthalten sind. 
Doch dürfen Erwägungen, daß eine theoretische Wahrheit bei 
ihrer praktischen Anwendung in einigen Fällen auf Schwierigkeiten 
stößt, nicht maßgebend sein bei der Untersuchung dessen, was als 
richtig angesehen werden soll. Lilienthal meint (S. 183): Wer 
eine Betriebskraft, Lichtquelle, einen Fabrikraum mietet, rechnet 
diese Ausgaben zu den Betriebskosten. Die Abschreibungen dieser
	        
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