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kommen diese Verhältnisse klar- zum Ausdruck. Die Anschaffungskosten
für Neubauten, Werkzeuge usw. belaufen sich auf etwa
1 Mill. Mark:
Stück, Preis das Stück Mk. 3 000 1 . ,, ...
o roh I einschl. Umarbeitung
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„ 2200
„ 1900
„ „ 1800
1700
.. 1500
.. 1300
Wenn man einen neuenArtikelfüreine Massenfertigung
auf nimmt, hierfür Werkzeuge und Werkzeugmaschinen beschafft,
so wird das' Verhältnis zwischen Einrichtungszeit
und Ausnutzungszeit ganz wesentlich die Selbstkosten beeinflussen.
Sie werden beispielsweise für eine Menge von 100 000 Stück
verhältnismäßig größer sein als für 300 000 Stück, weil die ersten
Kosten (Einrichtungs- und Anlagekosten) sich auf eine verhältnismäßig
geringe Produktionsmenge und Produktionszeit verteilen.
Selbst innerhalb der Fertigungsdauer müssen die Stücke-Selbstkosten
zu Beginn der Fabrikation erheblich größer sein als in einem späteren
Zeitraum, wenn die Fabrikation läuft, Betriebserfahrungen vorliegen
und die Werkzeugmaschinen auf ;die Massenproduktion eingestellt
sind. Der anfängliche Stückakkordsatz wird gewöhnlich zu hoch
geschätzt, die Produktivität der Arbeiter ist geringer, der Anteil
an den festen Kosten entsprechend größer.
FürdieSelbstkostenberechnungneueingeführter
Massenfabrikation ist der Zeitpunkt der Kostenbestimmung
für das Endergebnis wesentlich. In
einem zu frühen Zeitpunkt werden die Selbstkosten zu hoch, über
normal erscheinen. Ein Beispiel: Die Auftragsmenge ist 260000
Stück, die Kostenberechnung, als Nachberechnung, erfolgt nach Ablieferung
von 21 000 Stück und nach Fertigung von 75 000 Stück,
die Höchstleistung ist erreicht, eine Steigerung nicht mehr möglich.
Dem Preisangebot liegt eine Vorkalkulation zugrunde, nach
betriebswirtschaftlichen Erfahrungen und theoretischen Berechnungen
(für die Akkordlöhne) ermittelt. Die Preisvereinbarung erfolgt
auf Grund der Nachberechnung, der die bisher bezahlten
Akkordlöhne, Materialkosten: und die normalen Unkostenzuschläge
zugrunde gelegt werden. Der Lieferpreis wird für die
Restlieferung festgelegt, Kostenschwankungen gehen zu Lasten oder
zugunsten des Lieferers, der naturgemäß mit einer gewissen
400
700
1000
2 000
3 000
5 000
10 000
15 000