Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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6.  Die  jährlichen  Schlußbilanzen 1 )  (Vermögensbilanz,
Gewinn-  und  Yerlustrechnung)  geben  häufig  auch  einem  Fernstehenden ­
  wertvollen  Einblick  in  die  ökonomischen  Verhältnisse
der  Unternehmung  und  Anhaltspunkte  für  die  Kostenberechnung.
Wir  lassen  hier  einige  Beispiele  folgen:

1.  Beispiel.
Bilanzrechnung  einer  Metallwarenfabrik.
Lagerbestände  aus  dem  Bilanzjahr  ....  Mk.  74220,—
Versand  der  Fertigware  (abzüglich  Frachten,
Provisionen]  591447,91
Produktion  Mk.  665  667,91  =  100%
Rohmaterialien  und  Fracht  .  Mk.  401368,19  (=73,3°/o  ==  60,3  %
Arbeitslöhne  „  92  753,17  (=  16,9  °/o  £  J  =  14,0  °/o
Betriebs  Unkosten  „  25  753,68  (=  4,8  %  “  3  =  3,9  %
Handlungsunkosten  ....  „  27  523,61  (=  5,1%  •§’*  =  4,1%

Selbstkosten  Mk.  547  398,65  =  82,3%

Fabrikationsgewinn  Mk.  118  269,26  =17,7%

Arbeitslöhne  und  Betriebskosten  verhalten  sich  wie  93:26,  rund
100:30,  Handlungs-  und  Herstellungskosten  (Mk.  519  875,04)  wie
28:520,  rund  54:1000.  Die  Betriebsunkosten  werden  gedeckt  durch
einen  Aufschlag  von  30o/o  auf  den  Arbeitslohn,  die  Handlungsunkosten ­
  durch  5,5o/o  Zuschlag  zum  Herstellungspreis  (oder  30%,
zum  Lohn).  Mit  100  Mark  Verkaufserlös  werden  Löhne  und  Betriebskosten ­
  (17,9)  und  Gewinn  (17,7)  ungefähr  zu  gleichen  Teilen
bezahlt;  auf  100  Mk.  Lohn  entfallen  etwa  127,—  Unternehmereinkommen. ­

Der  wichtigste  Rentabilitätsfaktor  dieser  Unternehmung  liegt
im  Einkauf  der  Rohstoffe;  ca.  75%/  der  Selbstkosten  entfallen  auf
die  Rohstoffkosten.

2.  Beispiel.
Bilanzrechnung  der  Verkaufsstelle  einer
Tapetenfabrik.
1.  Verkaufserlös,  Habenseite  des
Tapetenkontos  .  Mk.  64938,75
Linoleumkontos  „  12176,02
Mk.  77114,77  =  100%
noch  zu  erinnern,  daß  die  Kritik  der  Selbstkostenberechnung  einer  Unternehmung
auf  die  geschichtliche  Entwicklung  der  Unternehmung  Rücksicht  zu
nehmen  hat,  auf  die  örtliche  Lage  und  den  Umfang  des  Werkes,  den  Aufbau
der  Unternehmung,  kurz  auf  alle  individuellen  Verhältnisse  des  Betriebes.
‘)  Über  die  Verwertung  der  monatlichen  Probebilanzen  vgl.  den  VI.  Abschnitt, ­
  §  63.
            
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