§ 12. Übersicht der Handelsbräuche.
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bestimmten Termins berechtigt. --- Das Zahlungsziel
läuft von dem Termine an, wo der Wein hätte spätestens
abgerufen werden müssen.
223. Berlin (Mitteil. 09 S. 241; vgl. §, 2 der Geschäftsbed. für
den Berliner Weinhandel): Flaschenweine und Faßweine,
die „auf Abruf" gekauft werden, sind sofort nach Zustellung
der Rechnung zu bezahlen und innerhalb sechs Monaten
abzunehmen.
Hagedorn. Handelskauf „ans Abruf".
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