Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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folgenden Passus aufzunehmen, den sie dem Statut eines Vereins ent 
nommen hat: 
„Ter nach Abzug sämtlicher Unkosten sowie der notwendigen und 
üblichen Abschreibungen und Ueberweisungen an die Reserven (min 
destens l°/o höchstens 10o/o) verbleibende Ueberschuß muß an die Mit 
glieder nach dem Verhältnis der bezogenen Waren als Preisrückver 
gütung verteilt werden. Eine Verteilung nach anderen Rücksichten 
als nach der Höhe des Warenbezugs darf nicht stattfinden." 
Dadurch, daß der Rabatt nicht mehr im Statut zahlenmäßig aus 
gedrückt zu werden braucht, fallen die damit verbundenen Ge 
fahren weg. 
Im allgemeinen ist der Prozentsatz der Rückvergütung für alle 
Verteilungsgüter gleich. Doch geht man in letzter Zeit dazu über, 
bei einigen Artikeln eine von dem allgemeinen Satz abweichende Rück 
vergütung zu geben. Es handelt sich dabei um Bedarfsgüter, bei 
denen, wenn der lokale Tagespreis eingehalten werden soll, nichts 
oder nur wenig übrig bleibt. So wurde in einer Generalversammlung 
der Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln Ende vorigen Jahres 
der feste Rabatt ans Fleisch und Fleischereiprodukte auf 5 o/o er 
niedrigt, während der allgemeine Rabattsatz ein höherer ist. Der Kon 
sumverein Leipzig-Plagwitz gab im Geschäftsjahre 1912/13 eine all 
gemeine Rückvergütung von 10°/o, auf Fleisch dagegen nur 2°/». Selbst 
dieser erniedrigte Satz mußte in der Hauptsache noch aus dem Ueber 
schuß des allgemeinen Geschäfts genommen werden. Die „Eintracht" 
in Essen gab auf Milch im Geschäftsjahre 1912/13 in einem Monat 
überhaupt keine Rückvergütung. Diese Beispiele mögen genügen. 
Auf Bezüge größerer Mengen von Bedarfsartikeln, z. B. vom 
Zentrallager oder bei Kohlen- oder Kartoffellieferung wird in der 
Regel keine Rückvergütung gewährt. Die Preise sind von vornherein 
entsprechend kalkuliert. 
Die Frage, ob allgemeine oder spezielle Rückvergü 
tung, ist näher erörtert worden von S ch är in seiner Schrift „Kalku 
lation und Statistik im genossenschaftlichen Großbetrieb."^) Dem Ver 
fasser diente als Untersuchungsobjekt der Basler Konsumverein (Rech 
nungsjahr 1907). Dieser Verein gibt auf sämtliche Bedarfsartikel, wo 
eine Verteilung on detail erfolgt, 8 o/ 0 Rückvergütung. Die verschie 
denen Gattungen der zur Verteilung gelangenden Güter gestatten aber 
teils eine höhere, teils nur eine niedrigere Rückvergütung als die an- 
22 ) Basel 1910 S. 17 ff.
	        
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