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folgenden Passus aufzunehmen, den sie dem Statut eines Vereins ent
nommen hat:
„Ter nach Abzug sämtlicher Unkosten sowie der notwendigen und
üblichen Abschreibungen und Ueberweisungen an die Reserven (min
destens l°/o höchstens 10o/o) verbleibende Ueberschuß muß an die Mit
glieder nach dem Verhältnis der bezogenen Waren als Preisrückver
gütung verteilt werden. Eine Verteilung nach anderen Rücksichten
als nach der Höhe des Warenbezugs darf nicht stattfinden."
Dadurch, daß der Rabatt nicht mehr im Statut zahlenmäßig aus
gedrückt zu werden braucht, fallen die damit verbundenen Ge
fahren weg.
Im allgemeinen ist der Prozentsatz der Rückvergütung für alle
Verteilungsgüter gleich. Doch geht man in letzter Zeit dazu über,
bei einigen Artikeln eine von dem allgemeinen Satz abweichende Rück
vergütung zu geben. Es handelt sich dabei um Bedarfsgüter, bei
denen, wenn der lokale Tagespreis eingehalten werden soll, nichts
oder nur wenig übrig bleibt. So wurde in einer Generalversammlung
der Konsumgenossenschaft „Hoffnung" in Köln Ende vorigen Jahres
der feste Rabatt ans Fleisch und Fleischereiprodukte auf 5 o/o er
niedrigt, während der allgemeine Rabattsatz ein höherer ist. Der Kon
sumverein Leipzig-Plagwitz gab im Geschäftsjahre 1912/13 eine all
gemeine Rückvergütung von 10°/o, auf Fleisch dagegen nur 2°/». Selbst
dieser erniedrigte Satz mußte in der Hauptsache noch aus dem Ueber
schuß des allgemeinen Geschäfts genommen werden. Die „Eintracht"
in Essen gab auf Milch im Geschäftsjahre 1912/13 in einem Monat
überhaupt keine Rückvergütung. Diese Beispiele mögen genügen.
Auf Bezüge größerer Mengen von Bedarfsartikeln, z. B. vom
Zentrallager oder bei Kohlen- oder Kartoffellieferung wird in der
Regel keine Rückvergütung gewährt. Die Preise sind von vornherein
entsprechend kalkuliert.
Die Frage, ob allgemeine oder spezielle Rückvergü
tung, ist näher erörtert worden von S ch är in seiner Schrift „Kalku
lation und Statistik im genossenschaftlichen Großbetrieb."^) Dem Ver
fasser diente als Untersuchungsobjekt der Basler Konsumverein (Rech
nungsjahr 1907). Dieser Verein gibt auf sämtliche Bedarfsartikel, wo
eine Verteilung on detail erfolgt, 8 o/ 0 Rückvergütung. Die verschie
denen Gattungen der zur Verteilung gelangenden Güter gestatten aber
teils eine höhere, teils nur eine niedrigere Rückvergütung als die an-
22 ) Basel 1910 S. 17 ff.