Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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folgenden  Passus  aufzunehmen,  den  sie  dem  Statut  eines  Vereins  entnommen ­
  hat:
„Ter  nach  Abzug  sämtlicher  Unkosten  sowie  der  notwendigen  und
üblichen  Abschreibungen  und  Ueberweisungen  an  die  Reserven  (mindestens ­
  l°/o  höchstens  10o/o)  verbleibende  Ueberschuß  muß  an  die  Mitglieder ­
  nach  dem  Verhältnis  der  bezogenen  Waren  als  Preisrückvergütung ­
  verteilt  werden.  Eine  Verteilung  nach  anderen  Rücksichten
als  nach  der  Höhe  des  Warenbezugs  darf  nicht  stattfinden."
Dadurch,  daß  der  Rabatt  nicht  mehr  im  Statut  zahlenmäßig  ausgedrückt ­
  zu  werden  braucht,  fallen  die  damit  verbundenen  Gefahren ­
  weg.
Im  allgemeinen  ist  der  Prozentsatz  der  Rückvergütung  für  alle
Verteilungsgüter  gleich.  Doch  geht  man  in  letzter  Zeit  dazu  über,
bei  einigen  Artikeln  eine  von  dem  allgemeinen  Satz  abweichende  Rückvergütung ­
  zu  geben.  Es  handelt  sich  dabei  um  Bedarfsgüter,  bei
denen,  wenn  der  lokale  Tagespreis  eingehalten  werden  soll,  nichts
oder  nur  wenig  übrig  bleibt.  So  wurde  in  einer  Generalversammlung
der  Konsumgenossenschaft  „Hoffnung"  in  Köln  Ende  vorigen  Jahres
der  feste  Rabatt  ans  Fleisch  und  Fleischereiprodukte  auf  5  o/o  erniedrigt, ­
  während  der  allgemeine  Rabattsatz  ein  höherer  ist.  Der  Konsumverein ­
  Leipzig-Plagwitz  gab  im  Geschäftsjahre  1912/13  eine  allgemeine ­
  Rückvergütung  von  10°/o,  auf  Fleisch  dagegen  nur  2°/».  Selbst
dieser  erniedrigte  Satz  mußte  in  der  Hauptsache  noch  aus  dem  Ueberschuß ­
  des  allgemeinen  Geschäfts  genommen  werden.  Die  „Eintracht"
in  Essen  gab  auf  Milch  im  Geschäftsjahre  1912/13  in  einem  Monat
überhaupt  keine  Rückvergütung.  Diese  Beispiele  mögen  genügen.
Auf  Bezüge  größerer  Mengen  von  Bedarfsartikeln,  z.  B.  vom
Zentrallager  oder  bei  Kohlen-  oder  Kartoffellieferung  wird  in  der
Regel  keine  Rückvergütung  gewährt.  Die  Preise  sind  von  vornherein
entsprechend  kalkuliert.
Die  Frage,  ob  allgemeine  oder  spezielle  Rückvergütung, ­
  ist  näher  erörtert  worden  von  S  ch  är  in  seiner  Schrift  „Kalkulation ­
  und  Statistik  im  genossenschaftlichen  Großbetrieb."^)  Dem  Verfasser ­
  diente  als  Untersuchungsobjekt  der  Basler  Konsumverein  (Rechnungsjahr ­
  1907).  Dieser  Verein  gibt  auf  sämtliche  Bedarfsartikel,  wo
eine  Verteilung  on  detail  erfolgt,  8  o/ 0  Rückvergütung.  Die  verschiedenen ­
  Gattungen  der  zur  Verteilung  gelangenden  Güter  gestatten  aber
teils  eine  höhere,  teils  nur  eine  niedrigere  Rückvergütung  als  die  an-22

 )  Basel  1910  S.  17  ff.
            
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