4. Der Verkehr auf der Börse.
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als ihre Preisnotierungen wieder regelmäßig erschienen. Man hat sich denn doch der
Einsicht nicht verschließen können, daß Deutschland — mit seiner mächtig angewachsenen
Bevölkerung im Westen, mit seinen Ausfuhrinteressen int Osten — unlöslich in das
Getriebe des Weltmarktes verstrickt ist, und daß man deshalb dem Großhandel, der die
Verbindung mit diesem Weltmarkt herstellt, nicht das Organ nehmen darf, das er sich
zur Erfüllung seiner Aufgabe herausgebildet hat: das Bestehen einer Zentralprodukten
börse hat sich als unentbehrlich erwiesen. Es bleibt noch zu hoffen, daß der jetzige
Zustand, der gesetzlich zum mindesten zweifelhaft ist, in nicht zu ferner Zeit auch die
gesetzliche Anerkennung finden möge; denn gerade dem Lande! gegenüber, der einschränkende
Gesetze immer zu umgehen suchen wird, ist es doppelt bedenklich, eine solche Amgehung
behördlich gleichsam zu sanktionieren. Eine Revision des Börsengesetzes, dieses recht
bezeichnenden Produktes moderner Gesetzesmacherei, erweist sich mehr und mehr als
unumgänglich: das Verbot des Getreideterminhandels muß fallen, weil diese Geschäfts
form dem Wesen einer Zentralproduktenbörse adäquat ist; dafür müssen dann die
Bestinimungen über das Terminregister auf den Getreidehandel ausgedehnt, im ganzen
also beibehalten werden, weil die Funktion der Preisbildung für die Allgemeinheit zu
wichtig ist, um unsachverständige Personen daran teilnehmen zu lassen, und weil nur
in deren Fernhaltung, in dieser Negative, die Aufgabe des Registers liegt, — eine
Aufgabe, die es umso besser erfüllt, je weniger Personen darin eingetragen sind.
4. Der Verkehr auf der Börse.
Von Max Weber.
Weber, Die Börse. II. Zn: Göttinger Arbeiterbibliothek, herausgegeben von Naumann.
Bd. II. Göttingen, vandenhoeck & Ruprecht, ;8J6. S. 49 - 51-
Diejenigen, welche „börsengängige" Waren oder Papiere kaufen oder verkaufen
wollen, also z. B. Landwirte, die Getreide verkaufen, große Müller, die cs kaufen,
Kapitalisten, die Wertpapiere zur Anlage ihres Geldes erwerben, und andere, die, weil
sie Bargeld brauchen, solche verkaufen wollen, sind auf der Börse am sichersten, Ver
käufer und Käufer zu dem z. Z. für sie günstigst möglichen Preise zu finden. Sie geben
deshalb ihre Aufträge an einen an der Börse vertretenen Kommissionär. Die
Auftraggeber bezeichnen dabei entweder den Preis, zu welchem sie äußerstenfalls zu
kaufen oder zu verkaufen bereit sind, sie „limitieren" ihn, (z. B. zu kaufen 10 000 Rubel
russische Noten zum Preise von nicht über — aber natürlich womöglich unter —
210 Mark für je 100 Rubel) oder sie geben, wenn sie in jedem Falle zu kaufen oder
zu verkaufen wünschen, den Auftrag „unlimiüert", (z. B. zu kaufen 10000 Rubel
„bestens", d. h. zu dem billigst-möglichen Preise, zu dem sie der Kommissionär auf
dem Markt erlangen kann). Wieviel Waren oder Papiere einer bestimmten Art
jeweilig von derartigen Auftraggebern angeboten oder gesucht, und welche Preise dafür
verlangt oder geboten werden, hängt natürlich von der ganzen unabsehbaren Vielzahl
von Ursachen ab, welche für die Verkaufs- oder Kaufsneigung der Beteiligten in
Betracht kommen.
Mit ihren Aufträgen in der Tasche begeben sich die Kommissionäre an die
Börse und suchen dort entweder selbst einen Partner aufzufinden, mit dem sie ein
Geschäft, wie es der Auftraggeber verlangt, so günstig wie möglich für ihn und
jedenfalls innerhalb des Preis-„Limits", welches er angegeben hat, abschließen können.