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müssten. Das als zollfrei beanspruchte Weizenquantum betrug
ja nur 34 Procent der wirklichen Weizeneinfuhr Rumäniens.
Sollte man wirklich beanspruchen dürfen, dass circa
769.000 Metercentner Weizen zum Nachtheile der Österreichischen
Landwirtschaft deshalb zollfrei eintreten, damit andere
400.000 Metercentner den Mühlenbetrieb Ungarns befördern?
Wir glauben vielmehr, dass die ungarischen Dampfmühlen
bei besserer Umschau genügende Mengen solchen leichten
Weizens, wie es der walachische meist ist, finden dürften.
Die leichten Böden Oberungarns, die mageren Gebirgsböden
Oesterreichs bieten dessen mehr als genug und es wird den
dortigen landwirtschaftlichen Gross- und Kleinbesitzern nur
erwünscht sein, wenn die ungarischen Dampfmühlen ihre
Einkäufe dort statt in Rumänien besorgen.
Die Specialbedürfnisse können also keinen Anlass zu
diesbezüglichen Concessionen an Rumänien bieten, dazu
fehlt die genügende Basis. Viel rücksichtswürdiger erscheint
uns da die bedenkliche Lage der Landwirte in den Österreichischen
Alpenländern !
Hiermit glauben wir die Frage nach der Verzollung des
rumänischen Importes nach Oesterreich-Ungarn hinlänglich
erörtert zu haben und gehen zur Beantwortung der
Frage über: Welche Zollsätze haben wir für unseren Export
nach Rumänien anzustreben?
Schon oben haben wir auf die ungünstigen Zollsätze
des bisher in Geltung gewesenen Zollvertrages hingewiesen,
ungünstig sogar, wenn wir sie mit denen der Österreichischserbischen
Zollconvention vergleichen. In dieser Zollconvention
machten wir, aus Gründen der auswärtigen Politik, den
Ansprüchen des serbischen Handels ohnedies so viele Zugeständnisse,
wir liessen unserem Import hohe Eingangszölle auferlegen,
um dem Ziele: Einbeziehung Serbiens in die „politische
Machtsphäre” Oesterreich-Ungarns, näherzukommen.
Wenn nun der Tarif des bisherigen Zoll- und Handelsvertrages
mit Rumänien uns noch ungünstiger ist als der
des serbischen, so zeigt dies gewiss, wie unerträglich der
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