Buch III.
\^0 Die Gesetze der Verteilung.
ist kein Tun, sondern einfach ein Nichttun. Die Enthaltsamkeit produziert
an sich selbst nichts. Weshalb sollte dann irgendein Teil von dem was
produziert wird, sür sie beansprucht werden? Lsabe ich eine Summe
Geldes, die ich ein Jahr lang verschließe, so habe ich ebensoviel Ent
haltsamkeit geübt, als hätte ich sie ausgeliehen. Dennoch erwarte ich
im letzteren Falle ihre Rückgabe mit einer Zusatzsumme für Zinsen,
während ich im ersteren nur dieselbe Summe und keine Zunahme habe.
Die Enthaltsamkeit ist jedoch die gleiche. Wenn man sagt, daß ich durch
das verleihen dem Borger einen Dienst leiste, so kann darauf erwidert
werden, daß auch er mir einen Dienst leistet, indem er sie sicher aufbewahrt,
ein Dienst, der unter Umständen sehr wertvoll sein kann, und für den
ich eventuell gern etwas zahle; ein Dienst, der für manche Formen des
Kapitals sogar noch wertvoller sein kann als für Geld. Denn viele Formen
des Kapitals halten nicht lange aus, sondern müssen beständig erneuert
werden, und bei vielen ist die Erhaltung eine Last, wenn man keinen
sofortigen Gebrauch dafür hat. Wenn also der Ansammler von Kapital
dem Verwender desselben durch ein Darlehen Hilst, trägt der Letztere
dann die Schuld nicht vollständig ab, wenn er es zurückgibt? Ist nicht die
sichere Aufbewahrung, die Erhaltung, die Neuschaffung des Kapitals
ein vollständiger Ersatz sür den Gebrauch? Die Anhäufung ist der Zweck
und das Ziel der Enthaltsamkeit. Die letztere kann nicht weiter gehen
und nicht mehr erreichen; ja sie kann an und für sich selbst nicht einmal
dies tun. Entsagen wir lediglich der Benutzung von Gütern, wie viele
Güter würden in einem Jahre verschwinden? Und wie wenig würde
am Schlüsse von zwei Jahren übrig sein? wenn daher sür die Enthalt
samkeit mehr als die sichere Rückgabe des Kapitals verlangt wird, ge
schieht dann der Arbeit nicht Unrecht? Derartige Ansichten sind die
Grundlage der weitverbreiteten Meinung, daß der Zins nur auf Kosten
der Arbeit entstehe und in Wirklichkeit ein Raub an derselben sei, der in
einem, auf Gerechtigkeit beruhenden Gesellschaftszustande abgeschafft
werden müßte.
Die Versuche, diese Ansichten zu widerlegen, scheinen mir nicht
immer glücklich zu sein. Sehen wir uns z. B. Bastiats oft erwähntes
Beispiel eines Lsabels an, das die gewöhnliche Auffassung wiedergibt.
Ein Zimmermann Jakob macht sich, mit Aufwand zehntägiger Arbeit,
einen Lsabel, der von den 300 Arbeitstagen eines Jahres 290 Tage
brauchbar bleibt. Wilhelm, ein anderer Zimmermann, erbietet sich,
den Lsabel auf ein Jahr zu entlehnen und am Schlüsse dieser Zeit, wenn
derselbe abgenutzt ist, einen neuen geradeso guten Lsabel zurückzugeben.
Jakob weigert sich den Lsabel zu diesen Bedingungen zu leihen, indem
er anführt, daß, wenn er nur einen Lsabel zurückerhält, er für den Verlust
des Vorteiles, welchen der Gebrauch des Lsabels während des Jahres
geben würde, nicht entschädigt würde. Wilhelm sieht dies ein und einigt
sich mit ihm dahin, nicht nur den Lsabel zurückzugeben, sondern außerdem
auch noch ein neues Brett. Diese Vereinbarung wird zur gegenseitigen