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was man für die verschiedenen Bedarfsgütersorten hat, auch für ver
schiedene Verteilungsstellen durchführen lassen?
Ganz unbekannt ist eine verschiedene Behandlung der Mitglieder
in bezug auf die Preise auch heute nicht. In sechs Fällen konnte ich
eine Ungleichheit der Preise konstatieren:
1. Preisverschiedenheit bei Abnahme der Bedarfsgüter vom
Lager und bei Lieferung ins Haus, z. B. bei Milch in Basel.
2. Preisverschiedenheit bei H a us l ieser ung e n je nach der
Entfernung, wie wir es an anderer Stelle beim Breslauer Konsum-
Verein veranschaulicht finden.
3. Preisverschiedenheit infolge Verschiedenheit der zu
liefernden Quantitäten desselben Artikels, z. B. bei Mehl
und Kartoffeln.
4. Preisverschiedenheit infolge Ueberbleibens eines Restes in
einer Verteilungsstelle, nachdem andere Abgabestellen schon von einem
neu angekommenen Verteilungsgut zu anderen Preisen erhalten haben.
Allerdings darf es sich hierbei nur um ganz kurze Zeiträume handeln,
da die Mitglieder sonst sehr bald reklamieren.
5. Preisverschicdenheit bei Artikeln, die den Vertcilungsstcllen
direkt geliefert werden, und wo ein Lieferant den Bedarf aller
Verteilungsstellen nicht decken kann oder dies nicht beabsichtigt ist.
Beispiel: Obst, Kartoffeln am Anfang der Saison.
6. Preisverschiedenheit bei Verteilungsgütern, die der Abgabe
stelle direkt geliefert werden und für die ein Lieferantenkartell je nach
der Bestrittenheit des Absatzgebiets oder wegen der bei
den verschiedenen Entfernungen wechselnden Höhe der
Transportkosten verschiedene Preise festgesetzt hat. Beispiel: Petro
leum. Der Konsumverein Ludwigshafen hat dementsprechend in seiner
Abgabestelle in Neustadt a. d. Haardt einen anderen Preis für Petro
leum als in den sonstigen Verteilungsstellen.^)
In sämtlichen Fällen ist eine Preisverschiedenheit infolge Ver
schiedenheit der Kosten zu konstatieren. Etwas Anderes würde die
ungleiche Rückvergütung der einzelnen Verteilungsstellen auch nicht
bedeuten. Ich bemerke noch, daß die obigen Fälle nicht alle gleich
zeitig in einem Verein auftreten, selbst wenn die Vorbedingungen
S5 ) Nachträglich wird mir bekannt, daß auch einzelne Vereine in einigen
ihrer Abgabestellen eine von den anderen Verteilungsstellen allgemein ab
weichende Preisstellung haben, was eine Annäherung an das oben dargestellte
System der verschiedenen Rückvergütung bedeutet.