Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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VII. Das Personal der Verteilungsstellen. 
1. Die Verteilungsstellenleiter. 
Die Leiter der Filialen im organisierten Konsum bilden das 
Bindeglied zwischen der Verwaltung und den Entnehmern, und als 
solche haben sie ihre besondere Bedeutung. Sie sind Vertrauensleute 
der Verwaltung, von deren Aufrichtigkeit, besonders in.kleineren Ver 
einen, oft sehr viel abhängt. Anfänglich wurde in den Konsumgenossen 
schaften die Verteilung abwechselnd von den Mitgliedern übernommen. 
Natürlich wurde das mit dem Wachsen der Mitgliederzahl allmählich 
unmöglich. Man stellte dann einen besonderen Lagerhalter an. 
Die Stellung des Lagerhalters in Deutschland war in der ersten Ent 
wicklungsperiode eine sehr selbständige, was zum Teil wohl daraus 
zurückzuführen ist, daß die Konsumvereine jener ersten Periode meist 
von bürgerlichen Elementen gegründet und verwaltet wurden. Sie') 
stellten als Lagerhalter einen Handwerker oder Krämer ein, der die von 
früher her gewohnte Selbständigkeit möglichst zu behalten suchte. Das 
war dann besonders der Fall, wenn die Abgabestelle im Hause des 
Lagerhalters war, und der frühere Kleinhändler oft noch die Laden 
einrichtung zur Verfügung stellte. Auch den Einkauf besorgte der 
Lagerhalter in der Regel, er war ja als früherer Kaufmann am besten 
dazu geeignet. Der Lagerhalter bezog auch kein festes Gehalt, sondern 
erhielt Prozente vom Umsatz. Er war also stark selbst interessiert; seine 
Stellung ähnelte auch in dieser Beziehung seinem früheren Berufe, zu 
mal die Abgabe an Nichtmitglieder damals noch durch kein Genossen 
schaftsgesetz verboten war. Wie groß die Selbständigkeit des Lager 
halters war, sehen wir daraus, daß vielfach sein Geschäft auf seine 
Nachkommen oder seine Frau überging. Dadurch wurde natürlich der 
konsumgenossenschaftliche Charakter der Organisation untergraben, 
was zu immer stärkeren Protesten, auch der bürgerlichen Mitglieder, 
führte. Die Schaffung eines Genossenschaftsgesetzes im Jahre 1868 
brachte eine Besserung auf diesem Gebiete, indem das Verantwortlich 
keitsgefühl der Vereinsvorstände durch dieses Gesetz gehoben wurde. 
Die größere Verantwortung veranlaßte den Vorstand, zu größerer 
Selbstbetätigung überzugehen. Aber auch jetzt war der Lagerhalter 
noch an den Einkäufen beteiligt, doch wurde mehr und mehr die V e r- 
teilung der Güter zu seiner Hauptbeschäftigung. Dazu trug auch 
bei, daß nun allmählich eine Verbindung zwischen den einzelnen 
') Vgl. zu diesen historischen Ausführungen: Georg D ö h n e l, Zwanzig 
Jahre Organisation der Lagerhalter und Lagerhalterinnen Deutschlands, her-- 
ausg. im Auftrag des Verbands. Leipzig 1912. S. 4 ff.
	        
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