Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

Konsumgenossenschaften  entstand  und  die  größeren  Vereine  die  kleineren
auf  ihre  Fehler  in  der  Organisation  hinwiesen.  Lange  Zeit  aber
war  man  noch  in  vielen  Vereinen  der  Meinung,  „daß  sich  nur  ein
Krämer  zum  Lagerhalter  qualifiziere".  Erst  mit  dem  Entstehen  der
„Arbeiterkonsumvereine"  (Ende  der  80er  Jahre)  trat  eine  Aenderung
ein.  Zum  Lagerhalter  wurde  der  Arbeiter  gewählt.  Die  heute  beschäftigten ­
  Lagerhalter  sind  fast  durchweg  ehemalige  Arbeiter,  die  sich
durch  ihre  Intelligenz  besonders  auszeichneten.  Das  ist  aber,  was  man
in  Detaillistenkreisen  den  Konsumvereinen,  wie  wir  schon  früher  gesehen ­
  haben,  zum  Vorwurf  macht,  daß  die  kaufmännische  Vorbildung ­
  fehle.  Ein  derartiger  Vorwurf  aus  Detaillistenkreisen  ist
insofern  nicht  berechtigt,  als  die  Zahl  der  nichtkaufmännisch  vorgebildeten ­
  Kleinhändler  verhältnismäßig  sehr  groß  ist  und  fortwährend
steigt.  Im  übrigen  gilt  bei  den  Konsumgenossenschaften,  was  I)r.
Hirsch  von  den  kapitalistischen  Filialbetrieben  sagt:  „Das  Geschäft
des  selbständigen  Detaillisten  ist  zugleich  Einkaufsstelle  und  Verkaufsstelle, ­
  Verwaltungs-,  Kontroll-  und  Reklameinstanz  und  leider  auch
häufig  genug  Kreditinstitut.  Die  Filiale  hat  von  allen  diesen  Funktionen ­
  in  der  Hauptsache  nur  mehr  eine:  den  Verkauf." 2 )  Derselbe  Verfasser ­
  spricht  an  einer  anderen  Stelle  desselben  Kapitels  über  die
Möglichkeit,  in  Filialbetrieben  kaufmännisch  nur  wenig  vorgebildetes
Personal  anzustellen 3 )  und  glaubt  dafür  folgende  Gründe  angeben
zu  sollen:  „Ein  Mindestmaß  an  kaufmännischer  Berwaltungstätigkeit,
die  überdies  noch  durch  leichtverständliche  Formulare  erleichtert  wird;
ein  geringes  Maß  direkter  Warenkenntnis  lediglich  zur  Behandlung,
nicht  auch  zur  Auswahl  und  Bestellung;  dazu  noch  die  stetige  Aufsicht
und  Hilfe  des  Revisors  erleichtern  in  größeren  Filialen  sehr  die  probeweise ­
  Einstellung  und  schnelle  Ausbildung  der  Ungelernten."  Das
trifft  in  vielleicht  noch  größerem  Maße  auf  die  Konsumgenossenschaften
zu.  Die  Geschäftsanweisungen  für  die  Lagerhalter  mit  allen  Details,
die  aufklärenden  Konsunigenossenschaftszeitschriften,  besondere  Ausbildungskurse, ­
  Konferenzen,  Vorträge,  Generalversammlungen,  besondere
Broschüren  über  die  Behandlung  der  zur  Verteilung  gelangenden  Bedarfsartikel, ­
  über  gesetzliche  und  polizeiliche  Vorschriften  usw.,  alle  diese
Einrichtungen  sind  geeignet,  den  Verteilungsstellenleitern  die  noch
fehlende  Ausbildung  in  kurzer  Zeit  zuteil  werden  zu  lassen.  Ferner  ist
hier  zu  erwähnen,  daß  ein  großer  Teil  der  Lagerhalter,  ehe  sie  als
solche  angestellt  wurden,  schon  irgendwelche  Funktionen  in  der  Ge2 ­

 )  I.  Hirsch,  a.  a.  O.  S.  32.
3 )  Ebenda  S.  58.
            
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