Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Schließlich kennt man noch die Einrichtung der Mitgliederver 
sammlungen einzelner Abgabestellen, wo Beschwerden vorgebracht wer 
den können. Nur dürfen diese Versammlungen, die in der Haupt- 
sache zur Information der Mitglieder, besonders auch der Frauen über 
genossenschaftliche Angelegenheiten und der freien Aussprache darüber 
errichtet wurden, nicht in Zusammenkünfte zwecks Nörgelei ausarten, 
wie es leicht vorkommt. 
XIII. Der Lieferantenverkehr. 
Der Lieferantenverkehr besteht darin, daß Konsumvereine Be 
darfsgüter nicht für eigene Rechnung kaufen und wieder abgeben, 
sondern daß sie bei andern Detaillisten eine Preisermäßigung in 
Prozenten vom Umsatz für die Einkäufe ihrer Mitglieder erwirken, 
die letzteren aber nicht sofort zugute kommt, souderu erst am Jahres 
schlüsse imter Abzug einer Vermittlungsgebühr.^) Die Auszahlung 
des Lieferantenrabatts findet gleichzeitig mit der Auszahlung der 
Rückvergütung des Eigengeschäfts statt. Sie geschieht auch auf Grund 
von Marken oder Bons, die der Lieferant vom Verein kauft und an 
die bei ihm kaufenden Mitglieder gibt. Wenn die Mitglieder den. 
vom Verein festgesetzten Betrag erreicht haben, tauschen sie die Marken 
oder Bons in den Verteilungsstellen oder im Zentralbureau des, 
Vereins um, worüber sie eine Quittung, genau wie beim Eigenge 
schäft, erhalten, auf Grund deren die Auszahlung erfolgt. 
Es kommt vor, daß ein Konsumverein denselben Artikel sowohl 
im Lieferanten- als im Eigengcschäft führt. Dafür kann die räumliche 
Entfernung bei frachtteurer Ware maßgebend sein — es kommt z. B. 
bei Kohlen für entfernt liegende Abgabestellen vor — oder aber die 
Quantität der Bedarfsgüter im Eigengeschäft genügt nicht, den gesam 
ten Bedarf zu decken. 
Zwecks Anbahnung des Lieferantenverkehrs legt der Konsumver 
ein dem Kontrahenten ein Vertragsformular zum Ausfüllen 
vor. ' Für die Aufnahme als Lieferant erheben manche Vereine noch, 
eine Aufnahmegebühr von einigen Mark. Der Vertrag entspricht in 
seiner Abfassung, soweit ich Einblick erhalten konnte, ungefähr dem 
nachstehend abgedruckten. 
Verpflichtung 
zur 
direkten Lieferung von Waren an die Mitglieder des Konsum-Vereins 
Z., e. G. m. b. H., in Z. 
Hiermit verpflichte ich mich, an mir bekannte oder sich legitimierende 
Mitglieder des Konsum-Vereins Z., e. G. m. b. H. in Z. meine Manufaktur- 
*) Diese Gebühr beträgt in der Regel l»/o, selten mehr.
	        
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