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Schließlich kennt man noch die Einrichtung der Mitgliederver
sammlungen einzelner Abgabestellen, wo Beschwerden vorgebracht wer
den können. Nur dürfen diese Versammlungen, die in der Haupt-
sache zur Information der Mitglieder, besonders auch der Frauen über
genossenschaftliche Angelegenheiten und der freien Aussprache darüber
errichtet wurden, nicht in Zusammenkünfte zwecks Nörgelei ausarten,
wie es leicht vorkommt.
XIII. Der Lieferantenverkehr.
Der Lieferantenverkehr besteht darin, daß Konsumvereine Be
darfsgüter nicht für eigene Rechnung kaufen und wieder abgeben,
sondern daß sie bei andern Detaillisten eine Preisermäßigung in
Prozenten vom Umsatz für die Einkäufe ihrer Mitglieder erwirken,
die letzteren aber nicht sofort zugute kommt, souderu erst am Jahres
schlüsse imter Abzug einer Vermittlungsgebühr.^) Die Auszahlung
des Lieferantenrabatts findet gleichzeitig mit der Auszahlung der
Rückvergütung des Eigengeschäfts statt. Sie geschieht auch auf Grund
von Marken oder Bons, die der Lieferant vom Verein kauft und an
die bei ihm kaufenden Mitglieder gibt. Wenn die Mitglieder den.
vom Verein festgesetzten Betrag erreicht haben, tauschen sie die Marken
oder Bons in den Verteilungsstellen oder im Zentralbureau des,
Vereins um, worüber sie eine Quittung, genau wie beim Eigenge
schäft, erhalten, auf Grund deren die Auszahlung erfolgt.
Es kommt vor, daß ein Konsumverein denselben Artikel sowohl
im Lieferanten- als im Eigengcschäft führt. Dafür kann die räumliche
Entfernung bei frachtteurer Ware maßgebend sein — es kommt z. B.
bei Kohlen für entfernt liegende Abgabestellen vor — oder aber die
Quantität der Bedarfsgüter im Eigengeschäft genügt nicht, den gesam
ten Bedarf zu decken.
Zwecks Anbahnung des Lieferantenverkehrs legt der Konsumver
ein dem Kontrahenten ein Vertragsformular zum Ausfüllen
vor. ' Für die Aufnahme als Lieferant erheben manche Vereine noch,
eine Aufnahmegebühr von einigen Mark. Der Vertrag entspricht in
seiner Abfassung, soweit ich Einblick erhalten konnte, ungefähr dem
nachstehend abgedruckten.
Verpflichtung
zur
direkten Lieferung von Waren an die Mitglieder des Konsum-Vereins
Z., e. G. m. b. H., in Z.
Hiermit verpflichte ich mich, an mir bekannte oder sich legitimierende
Mitglieder des Konsum-Vereins Z., e. G. m. b. H. in Z. meine Manufaktur-
*) Diese Gebühr beträgt in der Regel l»/o, selten mehr.