Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Schließlich  kennt  man  noch  die  Einrichtung  der  Mitgliederversammlungen ­
  einzelner  Abgabestellen,  wo  Beschwerden  vorgebracht  werden ­
  können.  Nur  dürfen  diese  Versammlungen,  die  in  der  Hauptsache
  zur  Information  der  Mitglieder,  besonders  auch  der  Frauen  über
genossenschaftliche  Angelegenheiten  und  der  freien  Aussprache  darüber
errichtet  wurden,  nicht  in  Zusammenkünfte  zwecks  Nörgelei  ausarten,
wie  es  leicht  vorkommt.
XIII.  Der  Lieferantenverkehr.
Der  Lieferantenverkehr  besteht  darin,  daß  Konsumvereine  Bedarfsgüter ­
  nicht  für  eigene  Rechnung  kaufen  und  wieder  abgeben,
sondern  daß  sie  bei  andern  Detaillisten  eine  Preisermäßigung  in
Prozenten  vom  Umsatz  für  die  Einkäufe  ihrer  Mitglieder  erwirken,
die  letzteren  aber  nicht  sofort  zugute  kommt,  souderu  erst  am  Jahresschlüsse ­
  imter  Abzug  einer  Vermittlungsgebühr.^)  Die  Auszahlung
des  Lieferantenrabatts  findet  gleichzeitig  mit  der  Auszahlung  der
Rückvergütung  des  Eigengeschäfts  statt.  Sie  geschieht  auch  auf  Grund
von  Marken  oder  Bons,  die  der  Lieferant  vom  Verein  kauft  und  an
die  bei  ihm  kaufenden  Mitglieder  gibt.  Wenn  die  Mitglieder  den.
vom  Verein  festgesetzten  Betrag  erreicht  haben,  tauschen  sie  die  Marken
oder  Bons  in  den  Verteilungsstellen  oder  im  Zentralbureau  des,
Vereins  um,  worüber  sie  eine  Quittung,  genau  wie  beim  Eigengeschäft, ­
  erhalten,  auf  Grund  deren  die  Auszahlung  erfolgt.
Es  kommt  vor,  daß  ein  Konsumverein  denselben  Artikel  sowohl
im  Lieferanten-  als  im  Eigengcschäft  führt.  Dafür  kann  die  räumliche
Entfernung  bei  frachtteurer  Ware  maßgebend  sein  —  es  kommt  z.  B.
bei  Kohlen  für  entfernt  liegende  Abgabestellen  vor  —  oder  aber  die
Quantität  der  Bedarfsgüter  im  Eigengeschäft  genügt  nicht,  den  gesamten ­
  Bedarf  zu  decken.
Zwecks  Anbahnung  des  Lieferantenverkehrs  legt  der  Konsumverein ­
  dem  Kontrahenten  ein  Vertragsformular  zum  Ausfüllen
vor.  '  Für  die  Aufnahme  als  Lieferant  erheben  manche  Vereine  noch,
eine  Aufnahmegebühr  von  einigen  Mark.  Der  Vertrag  entspricht  in
seiner  Abfassung,  soweit  ich  Einblick  erhalten  konnte,  ungefähr  dem
nachstehend  abgedruckten.
Verpflichtung
zur
direkten  Lieferung  von  Waren  an  die  Mitglieder  des  Konsum-Vereins
Z.,  e.  G.  m.  b.  H.,  in  Z.
Hiermit  verpflichte  ich  mich,  an  mir  bekannte  oder  sich  legitimierende
Mitglieder  des  Konsum-Vereins  Z.,  e.  G.  m.  b.  H.  in  Z.  meine  Manufaktur-*)

  Diese  Gebühr  beträgt  in  der  Regel  l»/o,  selten  mehr.
            
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