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intensive Jnteressierung ihrer Angestellten am Umsätze deren Leistung höher
zu steigern, dann kann dieser Unterschied, zusammen mit der größeren Bersügungsfreiheit
des privaten Inhabers, mit der schnelleren Wahrnehmung
der Konjunkturen und der leichteren Kapitalbeschaffung, auch bei uns sehr
wohl zu einem Uebergewicht der privaten Betriebe führen. Darüber darf
man sich auch bei aller Hochschätzung der bisherigen Energie der deutschen
Konsumvereinsbewegung nicht mehr täuschen." 17 a).
Hirsch hat sich scheinbar zu sehr von den Zuständen inFrankr
e i ch und Belgien leiten lassen. In beiden Ländern ist die
Konsumvereinsbewegung infolge der großen Zersplitterung nicht auf
der Höhe.und kann nicht als Vergleichsmaßstab benutzt werden. Darauf
hat schon H. S i er a ko w s k y-Hamburg in der Konsumgenossenschaftlichen
Rundschau'"") hingewiesen. Erst jetzt beginnt man in
Frankreich mit den vielen kleinen Ko>lsumvereinen der verschiedenen
Parteien aufzuräumen und sie zu großen widerstandsfähigen Gebilden
zusammenzuschmelzen; damit dürfte auch in unserem südwestlichen
Nachbarlande die Zeit des Aufblühens der Konsumgenossenschaftsbewegung
gekommen sein.
Was die Unkosten in kapitalistischen und konsumgenosscnschaftlichen
Filialbetrieben anbelangt, so kommt Hirsch selbst zu
dem Ergebnis, daß sie in Konsumgenossenschaften niedriger sind. Er
stellt die Unkosten einer kapitalistischen Filiale denjenigen eines Konsumvereins
gegenüber und findet, daß die reinen Kosten des Warenabsatzes
in dem privaten Betrieb 12,09 0/0, im konsumgenossenschaftlichen
Betrieb 7,15 o/o betragen. Daraus könne man aber nicht
ohne weiteres folgern, fügt Hirsch hinzu, daß der Konsumverein
die „überlegenere und wünschenswertere Form des Warenabsatzes"
sei. Die Hauptuntcrschiede lägen bei Miete, Beleuchtung, Gehälter
bzw. Löhnen und Emballage. „Das sind gerade diejenigen Posten,
bei denen der Wesensunterschied zwischen Konsumverein und Filialbetrieb
klar hervortritt: Der Verein will grundsätzlich nur den Bedarf
befriedigen, die Filiale will ihn wecken und anregen, ihn an
sich heranziehen. Dazu dient die bessere Lage des Lokals, die wiederum
die höhere Miete bedingt, dazu die teurere Beleuchtung, die
elegantere Verpackung. Darin zeigt sich eben der charakteristische
Unterschied zwischen genossenschaftlicher Bedarfsbefriedigung und
privat-erwerbswirtschaftlicher Bedarfs w c ck u n g."")
Demnach scheinen aber doch diese Mehrkosten volkswirtschaftlich
eine u n p r o d n k t i v e Aufwendung zu sein, und es will mir
17 a) Ebenda S. 262 f.
17 b) Nr. 3 1914. Art. „Die Filialbetriebe im Detailhandel".
ls ) Hirsch, a. a. O. S. 96.