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unterschiede zu urteilen. Außerdem sind es heute oft gerade die
Käufer, die Schundartikel wünschen. Handel und Industrie kommen
darin leider dem Wunsche der Konsumenten nach. Darunter haben
die Konsumvereine in ihrem Bestreben, den Mitgliedern nur Quali
tätsgüter zu verschaffen, sehr stark zu leiden.
Aus der Eigenart der Konsumvereine ergeben sich noch weitere
Abweichungen vom Warenverkehr der Erwerbsgeschäfte. Die nahen
Beziehungen der Konsumvereine zu den Gewerkschaften einer
seits und das Bestreben der Konsumvereine, ihren Abnehmern mög
lichst einwandfreie Güter zu beschaffen, andererseits, gab An
laß zu folgender Resolution auf dem 7. ordentlichen Genossenschafts
tag des „Zentralverbandes deutscher Konsumvereine" 1910 in
München:
„Hausindustrie und Heimarbeit erweisen sich sowohl in ihrer
alten, wie in ihrer neuen Form als eine überaus rückständige Betriebsweise.
Ihre Kennzeichen sind: Lange Arbeitsdauer, niedrige Löhne, Ausbeutung der
Kinder und ungesunde Arbeits- und Wohnräume, wodurch die Arbeiterklasse
wirtschaftlich und gesundheitlich schwer geschädigt wird. Die ungeeigneten
Arbeitsstätten und der schlechte Gesundheitszustand der Heimarbeiter machen
die Heimarbeit zu einem furchtbaren Herd aller Infektionskrankheiten, wodurch
eine hohe Gefahr für alle Konsumenten von Heimarbeitsprodukten sowie für
die gesamte, Bevölkerung entsteht."
„Soweit die Herstellung der Nahrungs- und Genußmittel durch die Haus
industrie in Frage kommt, sind generell die hausindustriellen Produkte von
der Bedarfsbefriedigung der organisierten Konsumenten auszuschließen."
Die Strafanstaltserzeugnisse betreffend, wurde u. a.
folgendes beschlossen:
„Die Arbeitskraft der Gefangenen wird meistens zu einem niedrigen
Preise an Privatunternehmer verkauft, welche mit Hilfe dieser billigen Arbeits
kraft minderwertige und billige Produkte herstellen, durch deren Vertrieb
die reelle Warenverteilung, die Konsumenten und die freien Arbeiter gleicher
maßen geschädigt werden."
„Die Vorstände der Konsumvereine werden ersucht, bei ihren Waren-
einkänfeu und Bestellungen keine Artikel zu kaufen, die ganz oder teilweise
in Strafanstalten angefertigt sind, und Firmen, die in solchen Anstalten her
stellen lassen oder Strafanstaltserzeugnisse in Vertrieb bringen, bei Einkäufen
oder Bestellungen nicht mehr zu berücksichtigen."
Diese Resolution wie auch die erste werden von den Konsum-
Vereinen ziemlich streng beachtet. Nicht weniger findet folgende Re
solution gegenüber den Gewerkschaften die Berücksichtigung der Kon
sumvereine:
„Der Vorstand des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine verpflichtet
sich, den Konsumvereinen zu empfehlen, daß bei Lieferungsaufträgen sowie bei
Vergebung von Arbeiten der Vereine nur solche Firmen Berücksichtigung finden,