Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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welche  die  Gewerkschaften  und  die  von  diesen  mit  den  Arbeitgebern  abgeschlossenen ­
  Tarife  und  Vereinbarungen  anerkennen.
Soweit  schriftliche  Werkverträge  über  die  Vergebung  von  Arbeiten  und
Lieferungen  in  Frage  kommen,  wird  den  Genossenschaften  empfohlen,  in  diese
Kontrakte  eine  Klausel  aufzunehmen,  wonach  der  Unternehmer  verpflichtet  ist,
die  Gewerkschaft  und  die  zwischen  diesen  und  den  Arbeitgebern  abgeschlossenen
Tarife  und  Vereinbarungen  anzuerkennen."
So  haben  die  Konsumvereine  bei  ihren  Einkäufen  auf  eine  Reihe
dou  Bestimmungen  Rücksicht  zu  nehmen,  die  sie  verpflichten,  nicht
stets  da  zu  kaufen,  wo  es  ziffernmäßig  am  billigsten  ist  wie  das
Erwerbsinteresse  es  gebieterisch  verlangt,  sondern  da,  wo  das  K  o  nsumenteninteresse,
  sowie  auch  das  Arbeitnehmerinteresse ­
  in  jeder  Beziehung  gewahrt  bleiben.  —
Zum  Schluß  noch  einige  Worte  über  den  Güterbezug  von  P  r  od
  u  z  e  n  t  e  n  g  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  e  n.  Die  Konsumgenossenschaften
waren  von  jeher  bestrebt,  innige  geschäftliche  Beziehungen  zu  Produzentengenossenschaften ­
  zu  pflegen,  nicht  allein  zu  A  r  b  e  i  t  s  genoss ­
  e  n  s  ch  a  f  t  e  n,  wo  von  vornherein  persönliche  Beziehungen  zu
einer  Geschäftsverbindung  führten,  sondern  auch  mit  anderen  Produzentengenossenschaften, ­
  wobei  besonders  die  landwirtschaftlichen ­
  eine  Rolle  spielen.  Man  geht  darin  so  weit  —  jedenfalls
ist  das  früher  der  Fall  gewesen  •—,  daß  man  besonders  rücksichtsvoll ­
  im  Verkehr  mit  diesen  Genossenschaften  ist,  z.  B.  bei  Bemängelung ­
  irgendwelcher  Mißstände  u.  dgl.")  Es  ivar  wohl  der  Gedanke ­
  der  genossenschaftlichen  Homogenität,  der  dazu
Anlaß  gab.  M.  E.  ist  aber  diese  Gleichartigkeit,  heute  wenigstens,
nur  eine  rein  äußerliche,  denn  die  Interessen  der  beiden  Genossenschaftsarten ­
  stehen  sich  diametral  entgegen.  Allerdings  muß  das  eine
hervorgehoben  werden,  daß,  wenn  diese  Genossenschaften  nicht  nur  dem
einseitigen  Produzenteninteresse  huldigten,  sondern  sich  gleichzeitig

")  Bemerkenswert  ist  auch  in  dieser  Beziehung,  was  der  Bielefelder
Konsumverein  in  seinem  Geschäftsberichte  für  das  Jahr  1913  mitteilt.  Der
genannte  Verein  hatte  einen  Vertragsabschluß  mit  einer  genossenschaftlichen
Molkerei  in  Bielefeld.  Die  Direktion  der  Molkerei  trat  an  die  Konsumgenossenschaft ­
  heran  wegen  Erhöhung  des  Milchpreises  um  einen  Pfennig  per
Liter,  obwohl  der  Vertrag  noch  3  Jahre  dauerte.  Der  Konsumverein  Bielefeld
nahm  das  Verlangen  an  mit  Rücksicht  auf  das  ungünstige  finanzielle  Ergebnis
der  Molkerei.  Wir  sehen  hieraus  zweierlei:  Den  großen  Einfluß,  den  die  Konsumgenossenschaft ­
  bei  der  Produzentengenossenschaft  hat  und  ferner,  daß  sie
diesen  Einfluß  nicht  dazu  benutzt,  den  Produzenten  zu  erdrücken.  Bei  letzterem
mögen  ja  auch  nicht  nur  altruistische  Gründe  mitgespielt  haben,  da  die
Molkerei  für  den  Konsumverein  ein  angenehmer  Lieferant  war.
            
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