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welche die Gewerkschaften und die von diesen mit den Arbeitgebern abgeschlossenen
Tarife und Vereinbarungen anerkennen.
Soweit schriftliche Werkverträge über die Vergebung von Arbeiten und
Lieferungen in Frage kommen, wird den Genossenschaften empfohlen, in diese
Kontrakte eine Klausel aufzunehmen, wonach der Unternehmer verpflichtet ist,
die Gewerkschaft und die zwischen diesen und den Arbeitgebern abgeschlossenen
Tarife und Vereinbarungen anzuerkennen."
So haben die Konsumvereine bei ihren Einkäufen auf eine Reihe
dou Bestimmungen Rücksicht zu nehmen, die sie verpflichten, nicht
stets da zu kaufen, wo es ziffernmäßig am billigsten ist wie das
Erwerbsinteresse es gebieterisch verlangt, sondern da, wo das K o nsumenteninteresse,
sowie auch das Arbeitnehmerinteresse
in jeder Beziehung gewahrt bleiben. —
Zum Schluß noch einige Worte über den Güterbezug von P r od
u z e n t e n g e n o s s e n s ch a f t e n. Die Konsumgenossenschaften
waren von jeher bestrebt, innige geschäftliche Beziehungen zu Produzentengenossenschaften
zu pflegen, nicht allein zu A r b e i t s genoss
e n s ch a f t e n, wo von vornherein persönliche Beziehungen zu
einer Geschäftsverbindung führten, sondern auch mit anderen Produzentengenossenschaften,
wobei besonders die landwirtschaftlichen
eine Rolle spielen. Man geht darin so weit — jedenfalls
ist das früher der Fall gewesen •—, daß man besonders rücksichtsvoll
im Verkehr mit diesen Genossenschaften ist, z. B. bei Bemängelung
irgendwelcher Mißstände u. dgl.") Es ivar wohl der Gedanke
der genossenschaftlichen Homogenität, der dazu
Anlaß gab. M. E. ist aber diese Gleichartigkeit, heute wenigstens,
nur eine rein äußerliche, denn die Interessen der beiden Genossenschaftsarten
stehen sich diametral entgegen. Allerdings muß das eine
hervorgehoben werden, daß, wenn diese Genossenschaften nicht nur dem
einseitigen Produzenteninteresse huldigten, sondern sich gleichzeitig
") Bemerkenswert ist auch in dieser Beziehung, was der Bielefelder
Konsumverein in seinem Geschäftsberichte für das Jahr 1913 mitteilt. Der
genannte Verein hatte einen Vertragsabschluß mit einer genossenschaftlichen
Molkerei in Bielefeld. Die Direktion der Molkerei trat an die Konsumgenossenschaft
heran wegen Erhöhung des Milchpreises um einen Pfennig per
Liter, obwohl der Vertrag noch 3 Jahre dauerte. Der Konsumverein Bielefeld
nahm das Verlangen an mit Rücksicht auf das ungünstige finanzielle Ergebnis
der Molkerei. Wir sehen hieraus zweierlei: Den großen Einfluß, den die Konsumgenossenschaft
bei der Produzentengenossenschaft hat und ferner, daß sie
diesen Einfluß nicht dazu benutzt, den Produzenten zu erdrücken. Bei letzterem
mögen ja auch nicht nur altruistische Gründe mitgespielt haben, da die
Molkerei für den Konsumverein ein angenehmer Lieferant war.