Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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„Gegenstand") des Unternehmens ist der Betrieb eines Großhan 
delsgeschäftes zum Zwecke der Förderung der Interessen von Konsum- 
Vereinen und ähnlichen Wirtschaftsvereinigungen: 
a) durch Betreiben von Handelsgeschäften, 
b) durch eigene Herstellung aller für diese Vereinigung in Betracht 
kommenden Erzeugnisse." 
Im allgemeinen ist das Unternehmen ähnlich wie die Großein 
kaufsgesellschaft in Hamburg organisiert, die ihm auch als Vorbild 
dient. Im folgenden habe ich mich denn auch fast ausschließlich an 
die Einrichtungen und Usancen der zuletzt genannten Gesellschaften 
gehalten. Zuweilen aber ist die Köln-Mülheimer Einkaufszentrale,") 
die jetzt nach Gründung des Reichsverbandes „Großeinkaufs 
zentrale deutscher Konsumvereine" heißt, zum Vergleich 
herangezogen. 
3. Die Großeinkaufsgesellschast als Eigenhändler 
und als K o m m i s s i o n ä r. 
Das Vermittlungsgeschäft der G. E. G. kann sein entweder 
„Eigengeschäft" oder „Lieferantengeschäft".") 
Das Eigengeschäft geht für eigene Rechnung und im eigenen 
Namen. Es erstreckt sich in erster Linie auf Konjunkturartikel und 
die Artikel der Eigenproduktion. Die Großeinkaufsgesellschaft sucht 
dieses Geschäft immer weiter auszudehnen. 
Das L i e f c r a n t e n g e s ch ü f t ist in gewissem Sinne eine Art 
Kommissionsgeschäft. Hier übernimmt es die Einkaufszentrale ge 
wcrbsmäßig, Waren für Rechnung eines anderen im eigenen Namen 
zu kaufen (§ 383 HGB.). Doch übernimmt die G. E. G. keine Ab- 
nahmeverpflichtuug eines bestimmten Quantums, sie schließt ledig 
lich einen Vertrag mit dem Lieferanten an Stelle von vielen Einzel 
verträgen der Konsumvereine ab, um bessere Kaufbedingilngen für 
ihre Auftraggeber zu erwirken. . Dafür erhält sie von den Lieferanten 
eine Provision, die auf den ihr erteilten Rechnungen in Abzug ge 
bracht wird. Die Bezahlung erfolgt durch die Großeinkaufsgesell 
schaft?") Die Konsumvereine erhalten eine von der G. E. G. selbst aus 
gestellte Rechnung über den vollen Betrag ohne Abzug, woraus für 
17 ) § 3 des Gesellschaftsvertrages. 
18 ) Abkürzung ist G. E. Z. 
19 ) Auch die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes kennt beide Arten 
der Warenvermittlung. 
"") Ausgenommen bei Petroleum, wo die Bezahlung direkt erfolgt.
	        
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