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„Gegenstand") des Unternehmens ist der Betrieb eines Großhan
delsgeschäftes zum Zwecke der Förderung der Interessen von Konsum-
Vereinen und ähnlichen Wirtschaftsvereinigungen:
a) durch Betreiben von Handelsgeschäften,
b) durch eigene Herstellung aller für diese Vereinigung in Betracht
kommenden Erzeugnisse."
Im allgemeinen ist das Unternehmen ähnlich wie die Großein
kaufsgesellschaft in Hamburg organisiert, die ihm auch als Vorbild
dient. Im folgenden habe ich mich denn auch fast ausschließlich an
die Einrichtungen und Usancen der zuletzt genannten Gesellschaften
gehalten. Zuweilen aber ist die Köln-Mülheimer Einkaufszentrale,")
die jetzt nach Gründung des Reichsverbandes „Großeinkaufs
zentrale deutscher Konsumvereine" heißt, zum Vergleich
herangezogen.
3. Die Großeinkaufsgesellschast als Eigenhändler
und als K o m m i s s i o n ä r.
Das Vermittlungsgeschäft der G. E. G. kann sein entweder
„Eigengeschäft" oder „Lieferantengeschäft".")
Das Eigengeschäft geht für eigene Rechnung und im eigenen
Namen. Es erstreckt sich in erster Linie auf Konjunkturartikel und
die Artikel der Eigenproduktion. Die Großeinkaufsgesellschaft sucht
dieses Geschäft immer weiter auszudehnen.
Das L i e f c r a n t e n g e s ch ü f t ist in gewissem Sinne eine Art
Kommissionsgeschäft. Hier übernimmt es die Einkaufszentrale ge
wcrbsmäßig, Waren für Rechnung eines anderen im eigenen Namen
zu kaufen (§ 383 HGB.). Doch übernimmt die G. E. G. keine Ab-
nahmeverpflichtuug eines bestimmten Quantums, sie schließt ledig
lich einen Vertrag mit dem Lieferanten an Stelle von vielen Einzel
verträgen der Konsumvereine ab, um bessere Kaufbedingilngen für
ihre Auftraggeber zu erwirken. . Dafür erhält sie von den Lieferanten
eine Provision, die auf den ihr erteilten Rechnungen in Abzug ge
bracht wird. Die Bezahlung erfolgt durch die Großeinkaufsgesell
schaft?") Die Konsumvereine erhalten eine von der G. E. G. selbst aus
gestellte Rechnung über den vollen Betrag ohne Abzug, woraus für
17 ) § 3 des Gesellschaftsvertrages.
18 ) Abkürzung ist G. E. Z.
19 ) Auch die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes kennt beide Arten
der Warenvermittlung.
"") Ausgenommen bei Petroleum, wo die Bezahlung direkt erfolgt.