Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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gabeladen",  nicht  aber  „Verkaufsladen",  wie  es  zuweilen
geschieht.  Das  Wort  Laden  gebraucht  man  besonders  gerne  für  Spezialabgabestellen, ­
  z.  B.  sagt  man  „Brot-,  Schlächter-  und  Grünwarenläden", ­
  zum  Unterschied  von  den  allgemeinen  Abgabestellen. ­
  In  der  Zusammensetzung  Ladenaushilfe  und  Ladengehilfe ­
  finden  wir  ebenfalls  das  Wort.  Nicht  unbekannt,  aber
seltener  gebräuchlich  sind  die  Ausdrücke  Verkaufslokale  und
Warenlokale.  Früher  brauchte  man  vielfach  den  Ausdruck  Lager
für  Verteilungsstelle,  der  auch  heute  noch  nicht  ganz  verschwunden  ist.
Diese  Bezeichnung  ist  an  und  für  sich  in  der  konsumgenossenschaftlichen
Bedarfsgütervermittlung  verwendbar.  Vielleicht  würde  man  aber  besser
davon  absehen,  gerade  die  Abgabestellen  als  Lager  zu  bezeichnen,  und
zwar  deshalb,  weil  in  ihnen  die  ankommenden  Verteilungsgüter  sofort
oder  in  wenigen  Tagen  wieder  zur  Abgabe  gelangen  und  nicht  lange
liegen  bleiben  dem  Worte  „lagern"  legt  man  vielfach  den  Sinn
von  „lange  liegen"  bei,  doch  muß  es  nicht  so  sein  —,  da  wöchentlich
mindestens  einmal,  bei  einzelnen  Artikeln  sogar  täglich,  neue  Lieferung ­
  erfolgt.  Wenn  man  aber  auch  diesen  Grund  als  weniger  stichhaltig ­
  ansieht,  so  sollte  man  das  Wort  Lager  für  Abgabestelle  dennoch ­
  vermeiden,  um  Verwechslungen  mit  der  Zentralstelle,  von  wo
aus  die  einzelnen  Abgabestellen  bedient  werden,  und  die  das
eigentliche  Lager  bildet  und  auch  als  solches  bezeichnet  wird,
vorzubeugen.")  Diese  Zentralstellen  kennt  man  außerdem  noch
unter  dem  Namen  Hauptlager,  Magazin,  Zentrallager
und  Zentralmagazin.  Ihre  Leiter  werden  mit  dem  richtigen
Ausdruck  Verwalter  bezeichnet;  sie  sind  Verwalter  der  ihnen  anvertrauten ­
  Gemeingüter.  Es  finden  sich  auch  die  Bezeichnungen:
Magazinier,  Magaziner,  Lager  meist  er,  Lagerist.
Entsprechend  der  früher  sehr  gebräuchlichen  Bezeichnung  Lager  für
Abgabestellen  nennt  man  fast  allgemein  noch  den  Leiter  der  Abgabestellen ­
  einen  Lagerhalter.  Das  kann  leicht  zu  Irrtümern  führen.
Denn  das  Handelsgesetzbuch  nennt  Lagerhalter  jemand,  der  „gewerbsmäßig ­
  die  Lagerung  und  Aufbewahrung  von  Gütern  übernimmt"
(§  416  HGB.).  Der  konsnmgenossenschaftliche  Lagerhalter  ist  dagegen
heute  im  Gegensatz  zu  früher  ein  vollständig  abhängiger  Angestellter,
der  beauftragt  ist,  eine  Abgabestelle  zu  leiten.  Er  ist  also  ein  Abgab ­
  e  st  e  l  l  e  n  l  ei  t  e  r.  Dieses  Wort  ist  allerdings  in  Konsumge-6

 )  Der  Ausdruck  Lager  für  Verteilungsstelle  erklärt  sich  daraus,  daß  in
den  Anfängen  der  Konsumgenossenschaftsbewegung  die  Vereine  nur  je  eine
Verteilungsstelle  hatten,  die  zugleich  das  Lager  bildete.
            
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