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gabeladen", nicht aber „Verkaufsladen", wie es zuweilen
geschieht. Das Wort Laden gebraucht man besonders gerne für Spezialabgabestellen,
z. B. sagt man „Brot-, Schlächter- und Grünwarenläden",
zum Unterschied von den allgemeinen Abgabestellen.
In der Zusammensetzung Ladenaushilfe und Ladengehilfe
finden wir ebenfalls das Wort. Nicht unbekannt, aber
seltener gebräuchlich sind die Ausdrücke Verkaufslokale und
Warenlokale. Früher brauchte man vielfach den Ausdruck Lager
für Verteilungsstelle, der auch heute noch nicht ganz verschwunden ist.
Diese Bezeichnung ist an und für sich in der konsumgenossenschaftlichen
Bedarfsgütervermittlung verwendbar. Vielleicht würde man aber besser
davon absehen, gerade die Abgabestellen als Lager zu bezeichnen, und
zwar deshalb, weil in ihnen die ankommenden Verteilungsgüter sofort
oder in wenigen Tagen wieder zur Abgabe gelangen und nicht lange
liegen bleiben dem Worte „lagern" legt man vielfach den Sinn
von „lange liegen" bei, doch muß es nicht so sein —, da wöchentlich
mindestens einmal, bei einzelnen Artikeln sogar täglich, neue Lieferung
erfolgt. Wenn man aber auch diesen Grund als weniger stichhaltig
ansieht, so sollte man das Wort Lager für Abgabestelle dennoch
vermeiden, um Verwechslungen mit der Zentralstelle, von wo
aus die einzelnen Abgabestellen bedient werden, und die das
eigentliche Lager bildet und auch als solches bezeichnet wird,
vorzubeugen.") Diese Zentralstellen kennt man außerdem noch
unter dem Namen Hauptlager, Magazin, Zentrallager
und Zentralmagazin. Ihre Leiter werden mit dem richtigen
Ausdruck Verwalter bezeichnet; sie sind Verwalter der ihnen anvertrauten
Gemeingüter. Es finden sich auch die Bezeichnungen:
Magazinier, Magaziner, Lager meist er, Lagerist.
Entsprechend der früher sehr gebräuchlichen Bezeichnung Lager für
Abgabestellen nennt man fast allgemein noch den Leiter der Abgabestellen
einen Lagerhalter. Das kann leicht zu Irrtümern führen.
Denn das Handelsgesetzbuch nennt Lagerhalter jemand, der „gewerbsmäßig
die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernimmt"
(§ 416 HGB.). Der konsnmgenossenschaftliche Lagerhalter ist dagegen
heute im Gegensatz zu früher ein vollständig abhängiger Angestellter,
der beauftragt ist, eine Abgabestelle zu leiten. Er ist also ein Abgab
e st e l l e n l ei t e r. Dieses Wort ist allerdings in Konsumge-6
) Der Ausdruck Lager für Verteilungsstelle erklärt sich daraus, daß in
den Anfängen der Konsumgenossenschaftsbewegung die Vereine nur je eine
Verteilungsstelle hatten, die zugleich das Lager bildete.