Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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liche Reklame rechnen. Auf den privaten Produzenten trifft dagegen 
obige Definition in jedem Falle zu. Der private Produzent, selbst 
wenn er etwas Besseres als das Bestehende auf den Markt zu bringen 
sucht, tut es doch vornehmlich aus Eigeninteresse und nicht aus 
Interesse für die Allgemeinheit. Eine neuere Definition der ge 
schäftlichen Reklame lautet: „Reklame ist die beabsichtigte Erregung 
der Aufmerksamkeit bei der Allgemeinheit oder bei bestimmten Jn- 
teressentengruppen für Sachen und Personen zum Zwecke der Förde 
rung des Erwerbs."e) Auf die Konsumgenossenschaften trifft die 
Definition deshalb nicht zu, weil sie nicht auf Erwerb ausgehen, also 
keinen Gewinn erzielen wollen. Konsumgenossenschaften sind gemein 
nützige Organisationen. 
Wir haben es aber in der Konsumgenossenschaft nicht nur mit 
geschäftlicher Reklame zu tun. Der Konsulngenossenschafter spricht 
von „Propaganda machen" und von „Agitation treiben". Die Be 
griffe der „Agitation" und der „Propaganda" sind wissenschaftlich 
nicht genügend geklärt, als daß sie für diesen Abschnitt als Grundlage 
dienen könnten. Wir legen darum unsern Betrachtungen den Begriff 
der Reklame im weitesten Sinne des Wortes zugrunde: Reklame ist 
„jegliche Bekanntmachung von Personen oder Gegenständen" — fügen 
wir noch hinzu Ideen — „die geeignet ist, die Aufmerksamkeit des 
Publikums für sie zu gewinnen."^) In diesem Begriff ist der der 
Agitation und der der Propaganda, sofern man den letztern nicht 
überhaupt heute als gleichbedeutend mit Reklame ansehen will, ent 
halten. 
Um die Eigenart des Untersuchungsobjektes, d. h. der konsum 
genossenschaftlichen Gütervermittlung auch hier wieder hervorzukehren, 
weise ich darauf hin, daß, wenn in einem Konsumverein die Ver 
pflichtung bestände, daß die Mitgliedes ihren gesamten Bedarf 
im Konsumverein zu decken hätten und diese Verpflichtung auch streng 
durchgeführt würde, die Erregung der Aufmerksamkeit für bestimmte 
Gegenstände entweder nur eine bloße Information wäre, daß der 
Artikel von der Konsumgenossenschaft geführt würde, ohne dabei 
den Konsumenten zur Entnahme bewegen zil wollen, oder eine Er 
mahn u n g, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen. Ich er 
wähne diesen Fall, da vielfach in den Vereinen die statutarische Be 
stimmung existiert, daß die Mitglieder ihren Bedarf in der Konsum 
es Rudolf S e y f f e r t D. H. H. M., Die Reklame des Kaufmanns. Leipzig 
1914. Bd. I S. 9. 
e) Mataja a. a. O. S. 18.
	        
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