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I. Kap.: Begriff und Einteilung der Hausinduftrie
der nationalen Hausindu ftrie jene Gegenftände auf, welche vom Volke für den
eignen Gebrauch im Haufe hergeftellt werden und zugleich ein ethnographifches
und künftlerifches Intereffe bieten ! Das Bedürfnis, einen in fchärfern
Umriffen gezeichneten Begriff der Hausindu ftrie zu haben, fühlte man er ft
recht, als die fchaudererregenden Zuftände in den verborgenen Winkeln der
Hausinduftrie immer mehr ans Tageslicht kamen, als die Wiffenfchaft notgedrungen
fich eingehender auch mit diefem Problem zu befchäftigen begann
und man zunächft daran ging, den Umfang der Hausinduftrie ftatiftifch zu erfaffen.
Es kam daher auf dem Internationalen Statiftifchen Kongrejz zu Budapeft
im Jahre 1876 unter den Vertretern der verfchiedenen Nationen zu intereffanten
Erörterungen über den Begriff der Hausinduftrie, wobei der Vertreter
Preujzens, Dr. Engel, unter Hausindujtrie diejenige gewerbliche Betriebsform
verftanden wiffen wollte, bei welcher ein Handlungshaus von felbftändigen
oder u n felbftändigen, aber in eigner Behau fung arbeitenden Gewerbetreibenden
Waren nach beftimmten Vorfchriften oder Muftern gegen Stückbezahlung anfertigen
läjzt und in der Regel auch die Rohftoffe zu den Waren oder Warenteilen
liefert. 2 ) Dem preujzifchen Vertreter hatte dabei die im Frühjahr 1876 in
Preujzen verfuchte Enquete zur Erfaffung der Hausinduftrie und die dabei
zugrunde liegende Auffaffung vorgefchwebt. Als nun bei der Berufszählung
im Deutfchen Reiche im Jahre 1882 die Hausinduftriellen zum erftenmal Berückfichtigung
fanden, ging man von einer ähnlichen Begriffsbeftimmung aus.
Nur diejenigen, die zu Haufe in der eignen Wohnung für ein fremdes Gefchäft
arbeiten, zu Haufe für fremde Rechnung tätig find, d. h. den Rohftoff von diefem
Gefchäft geliefert bekommen, galten als Hausinduftrielle: eine Auffaffung, die
auch den fpätern Berufs- und Gewerbezählungen im wefentlichen zugrunde
liegt.
Inzwifchen hatten auch angefehenc Theoretiker den Begriff der Hausinduftrie
mehr und mehr entwickelt und eine fefte Definition, die in ihren
wefentlichen Punkten von den meiften angenommen wurde, aufgeftellt.
G. S ch m o 11 e r, der im übrigen die Nationalökonomie noch nicht für fo ausgebildet
hält, da(z fie überall kurze und knappe Definitionen (durch die nächfthöhere
Gattung und den artbildenden Unterfchied) geben könnte, weil ihr noch
ein relativ feftftehendes Begriffsfyftem fehlt, charakterifiert doch die Hausinduftrie
bündig nach Art einer Definition als ,,e i n e gewerbliche Unternehmungsform,
bei welcher der kleine Produzent
nicht direkt ansPublikum verkauft, fondern den Ab-*)
W. Stieda, Literatur, heu'.igc Zuftände und Entftehung der deutfchen Hausinduftrie,
Leipzig 1889, 14-