Full text : Die deutsche Hausindustrie

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IV.  Kap.:  Wirtfchaftliche  und  foziale  Zuftände  in  der  Hausinduftrie

verwertbaren  Antworten  die  folgenden  über  die  Arbeitszeit.  Es  waren  tätig:
7  bis  10  Stunden,  17  über  10  bis  11  Stunden,  24  über  11  bis  12  Stunden,  9  über
12  bis  13  Stunden,  15  über  13  bis  14  Stunden,  18  über  14  bis  15  Stunden,
2  über  15  bis  16  Stunden,  2  über  16  bis  17  Stunden,  1  über  17  bis  18  Stunden,
außerdem  1  11  bis  14  Stunden,  2  11  bis  13  Stunden,  je  1  12  bis  15  Stunden,
12  bis  16  Stunden,  4  je  12  bis  14  Stunden,  je  1  14  bis  16  Stunden,  14  bis  18
Stunden  und  17  bis  19  Stunden.  Hierzu  kommt  aber  noch  die  Sonntagsarbeit.
Es  wurden  3,  4,  5,  6,  7  bis  8  und  fogar  10  bis  11  Stunden  angegeben.  Für  die
felbftändigen  Arbeiterinnen  in  der  Herrenkonfektion  ergab  diefe  Erhebung
eine  Arbeitszeit  bis  zu  16  Stunden.
Für  die  Wäfchekonfektion  liegen  Angaben  vor,  wonach  die  Arbeitszeit
ebenfalls  bis  16  Stunden  dauerte.  Auch  hier  ift  Sonntagsarbeit  die  Regel.
Der  Gewerbeauffichtsbeamte  des  Bezirks  M.Gladbach  [teilte  in  feinem  Jahresbericht ­
  von  1900  in  diefer  Branche  in  M.Gladbach  13ftündige  und  längere
Arbeitszeit  feft;  in  einem  fächfifchen  Bericht  wird  erzählt,  dajz  „bis  tief  in  die
Nacht  hinein“  gearbeitet  werde.
Eine  Unterfuchung  über  die  Heimarbeit  der  Frauen  in  Dresden  (im  Jahre
1902)  [teilt  bei  den  Spitzenfehneiderinnen  Nachtarbeit  bis  12  Uhr,  bei  der  Anfertigung ­
  von  Schmuckfedern  bis  1  Uhr,  bei  der  Anfertigung  von  Blumen
bis  12  Uhr,  in  der  Kartonage  bis  12  Uhr,  bei  den  Strohhutnäherinnen
bis  3  Uhr  feft.  Dabei  beginnt  die  Arbeitszeit  teilweife  fchon  um  5  Uhr
morgens.  Dasfelbe  wurde  bei  den  Konfektionsarbeiterinnen  feftgeftellt.  Die
Näherinnen  von  Wollkleidern  beginnen  fchon  um  4  Uhr  morgens  ihre
Arbeit.  *)
Dajz  überhaupt  bei  folch  majzlofer  Ausdehnung  der  Arbeitszeit  in  der
Hausinduftrie  weder  die  Nacht  noch  der  Sonntag  eine  Grenze  bildet,
liegt  klar  auf  der  Hand,  wenngleich  die  amtlichen  Berichte  nur  gelegentlich
und  vereinzelt  von  Nacht-  und  Sonntagsarbeit  fprechen  und  eine
ftatiftifche  Überficht  der  Zuftände  auf  diefem  Gebiete  keinesfalls  ermöglichen.
Kein  Gefetzesparagraph  exiftiert,  der  die  Nacht  und  den  Sonntag  als  arbeitsfreie ­
  Zeiten  proklamiert,  und  wäre  ein  folcher  da,  welche  Kontrollbehörde
könnte  für  feine  Durchführung  die  Garantie  übernehmen?  Die  geringen
Löhne,  die  Maffe  der  aufgetragenen  Arbeit  in  der  Hochfaifon  laffen  es  dem
Hausinduftriellen  als  dringende  Notwendigkeit  erfcheinen,  die  von  Gott
und  der  Natur  gefetzten  Ruhezeiten  zur  Arbeit  zu  mißbrauchen.  Zerftörung
  der  Gefundheit  und  religiöfe  Verwilderung  find  die  unausbleiblichen
Folgen.

l )  „Weftdeutfche  Arbeiter-Zeitung“  vom  27.  Februar  1904-
            
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