HOLLAND
Rechtliche Grundlage und Zeit der Anordnung
Quellen
I. Gesetz vom 4. September 1914, ent
haltend Bestimmungen, um dem Richter
die Befugnis zu geben, sofortige Zwangs
vollstreckung aus Anlaß der geldlichen
Schwierigkeiten infolge der gegenwärtigen
außergewöhnlichen Umstände zu verhindern.
Veröffentlicht im Staatsblatt Nr. 444 vom
6. September 1914.
Amtliches Material.