HOLLAND
Rechtliche Grundlage und Zeit der Anordnung
Quellen
I. Gesetz vom 4. September 1914, enthaltend
Bestimmungen, um dem Richter
die Befugnis zu geben, sofortige Zwangsvollstreckung
aus Anlaß der geldlichen
Schwierigkeiten infolge der gegenwärtigen
außergewöhnlichen Umstände zu verhindern.
Veröffentlicht im Staatsblatt Nr. 444 vom
6. September 1914.
Amtliches Material.