EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 559
Abrechnung zwischen dem „National Fund‘ und den anerkannten Kassen,
den Versicherungsausschüssen und den ‚„Deposit Contributors‘
Konto jeder anerkannten Kasse
Dem Konto werden zunächst die Beiträge gutgeschrieben, die der Gesell-
schaft jeweils bei ihrer Fälligkeit in Höhe der geklebten Marken zufliessen.
Allerdings wird der Beitrag nicht restlos, sondern nur zum Teil gutge-
schrieben. Der gutgeschriebene Beitrag beläuft sich seit 1926 auf 7,9d.
Aw die Männer und 7,7d. für die Frauen, entspricht also der theoretischen
rämie.
Ferner wird diesem Konto die Staatsbeihilfe gutgeschrieben, d. h. für
die Männer ein Siebentel und für die Frauen ein Fünftel der Kosten der
Versicherungsleistungen und des Verwaltungsaufwandes.
Ferner erscheint auf der Habenseite dieses Kontos der Reservefonds
(Contingencies Fund) der Gesellschaft. Von der Differenz zwischen der
tariflich festgesetzten Prämie und der theoretisch‘ bestimmten Prämie
wird ein Abzug von 0,25d. (für Männer und Frauen in der gleichen Höhe)
vorweggenommen. und der Gesellschaft unter der Bezeichnung ‚Contin-
genecies Fund“ gutgeschrieben. Dieser Kreditposten ist für die Gesellschaft
nicht unmittelbar greifbar und gehört nicht unmittelbar zu ihrem Guthaben.
Bekanntlich wird die Finanzlage jeder Gesellschaft alle fünf Jahre einer
Schätzung unterworfen. Bei dieser Schätzung wird der ‚Contingencies
Fund“ nicht berücksichtigt. Ergibt die Schätzung ein Defizit im Hinblick
auf die voraussichtliche zukünftige Belastung der Gesellschaft, so kann
sie den erwähnten Kredit in Anspruch nehmen. Ergibt sich dagegen kein
Defizit oder nimmt das Defizit nicht den gesamten Kredit in Anspruch, so
wird das Saldo auf dem „Contingencies Fund“ gelöscht und auf das laufende
Konto der Gesellschaft selbst übertragen, wo er dann bei der nächsten
Schätzung als Aktivposten erscheint.
Endlich werden dem Konto die Zinsen der für seine Rechnung von
der Zentralstelle angelegten Gelder und die Zinsen der vorübergehend
angelegten Kapitalien gutgeschrieben.
'’Auf der Sollseite des Kontos erscheinen die der Gesellschaft für die
Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten überwiesenen Barbeträge,
ferner die ihr zur eigenen. Anlage überwiesenen Gelder, die auf dem „Invest-
ment Account“ angelegten Gelder und die von den Versicherungsgesell-
schaften den Versicherungsausschüssen für Zwecke der Sachleistungen
geschuldeten Beträge.
Zu erwähnen sind schliesslich noch die Art der Rechnungsführung
und die Kassengebarung, die sich einerseits aus den „Reserve Values‘‘
derjenigen Versicherten, die erst nach ihrem 16. Lebensjahr in die
Zwangsversicherung eintreten und bei ihrem Eintritt einer anerkannten
Gesellschaft angehören und andererseits aus den „Transfer Values‘“ jener
Versicherten ergeben, welche die Versicherungsgesellschaft wechseln.
1. Reserves Values. — Bei Inkrafttreten der Versicherung machten die
Personen, die in einem höheren als dem zulässigen Mindestalter ein-
traten, die Mehrzahl der Mitglieder aus. Allmählich bildeten diese Ver-
sicherten. aber die Ausnahme. Daraus ergeben sich zwei verschiedene Kate-
gorien, je nachdem ihr Eintritt in den ersten 15 Monaten nach Inkraft-
treten der Versicherung oder erst später erfolgt ist.
Jeder Gesellschaft, die innerhalb der ersten 15 Monate nach Inkrafttre-
ten der Versicherung einen Versicherten von 17 oder mehr Jahren aufge-
nommen hatte, wurde buchmässig und zwar nicht auf laufende Rechnung,
Sondern auf einem Spezialkonto, dem „Reserve Values Account“, eine dem
Eintrittsalter des Versicherten entsprechende Summe gutgeschrieben (für
jede Gesellschaft ein besonderes Guthaben). Diese Gutschrift ist anfänglich
ein fiktiver Kreditposten. Es besteht jedoch keine Gefahr, dass sich
aus diesem nur fiktiven Kreditposten für die Gesellschaft eine unzu-
reichende Einnahme gegenüber ihren laufenden Ausgaben ergibt. Denn
während einer ganzen Reihe von Jahren würde auch bei Nichtvorhanden-
en der „Reserve Values‘“ das Defizit ein rein buchmässiges sein. Es genügt,
ass der fiktive Kreditposten allmählich in ein tatsächliches Guthaben