EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 561
ii __ a
getilgt. Ferner wurden bei der Trennung zwischen den britischen und
irischen Versicherungssystemen £2,500.000 abgeschrieben,
Die Verminderung der „Reserve values‘“ zufolge dem Gesetz vom Jahre
1925 über die Altersrenten wird auf £37.000.000 geschätzt ; die Rückwir-
kungen des Gesetzes vom Jahre 1926 stehen noch nicht fest. Der „Reserve
Suspense Fund“ mit etwa £17.000.000 wird gleichfalls zur Abschreibung
der „Reserve Values‘““ verwendet werden.
Was diejenigen Versicherten betrifft, die erst nach dem 16. Lebensjahr
und nach den ersten 15 Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes in die Ver-
sicherung eingetreten sind, so nimmt man an, dass die durch ihre „Reserve
Values‘“ entstandene Belastung einigermassen durch die Einnahmen ’aus-
geglichen wird, die den Gesellschaften zufliessen, wenn solche Versicherte
durch Ausscheiden aus der Versicherung (mit Ausnahme des Todesfalles
oder Erreichung der Höchstaltersgrenze) ihre Ansprüche aufgeben. Die
so freigewordenen Beträge werden auf den „Reserve Suspense Fund“‘, der
einen Teil des „National Insurance Fund“ bildet, übertragen, woraus
dann die erforderlichen Abzüge zugunsten der obigen Versicherten gemacht
werden. Bisher hat sich dieser Fonds hierfür mehr als ausreichend erwiesen.
2, Transfer Values. — Die Übertragung der Reserven von einer Gesell-
schaft zur anderen vollzieht sich gleichfalls durch den „Reserve Suspense
Fund“. Falls ein Versicherter aus einer Gesellschaft austritt (sei es, weil
er die Versicherung überhaupt aufgibt oder die Geellschaft wechselt), so
wird sein „Transfer Value‘ auf diesen Fonds übertragen. Tritt ein Versicher-
ter in eine Gesellschaft ein, der bereits vorher einer anderen. Gesellschaft
angehört hat, so wird sein „Transfer Value“ der neuen Gesellschaft gutge-
schrieben und zu diesem Zweck. dem „Reserve Suspense Fund‘ entnommen.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die technische Durchführung
des Kapitaldeckungsverfahrens nicht unmittelbar zu der Finanzverwaltung
der anerkannten Kassen selbst gehört. Diese beschränkt sich vielmehr
darauf, ihren Kredit bei dem „National Fund“ je nach Bedarf.in Anspruch
zu nehmen ‚und die ihr anvertrauten Gelder möglichst nutzbringend
anzulegen. Alle fünf Jahre teilen ihr die Versicherungsmathematiker der
Regierung den tatsächlichen. Stand ihrer Finanzen mit.
Konto der Versicherungsausschüsse
Die Versicherungsausschüsse sind für die Beistellung von Sachleistungen
verantwortlich. Ihrem Konto werden die von den anerkannten Kassen je-
weils geschuldeten Beträge gutgeschrieben. Andererseits wird das Konto
mit allen Barzahlungen belastet, die dem Versicherungsausschuss vom
„National Fund“ geleistet wurden.
Konto jedes „„Denosit Contributor*‘
Der dem Versicherungszwang unterworfene Versicherte, der keiner
anerkannten. Versicherungsgesellschaft angehört, zahlt ebenso wie sein
Arbeitgeber den gesetzlich festgesetzten Beitrag. Dieser Beitrag wird ohne
Abzug dem „Deposit Contribufors Fund“, der einen Teil des „National
Fund“ darstellt, gutgeschrieben.
Tritt der „Deposit Contributor“ in eine anerkannte Gesellschaft ein,
So wird sein Habensaldo dem „Reserve Suspense Fund“ übertragen, der
"a den „Transfer Value‘ des neuen Versicherten zur Verfügung
stellt.
Im Falle des Todes oder dauernden Aufenthaltes im Auslande hat
der „Deposit Contributor‘“ bzw. seine Angehörigen Anspruch auf die
Hälfte des Guthabens; die andere Hälfte fliesst dem „Reserve Suspense
Fund“ zu.
_ Für diese Art von Versicherten besteht also keine Versicherung im
eigentlichen Sinne. Denn einerseits gibt es keinen kollektiven Ausgleich
der Risiken und andererseits sind den Versicherten die gesetzlichen
Leistungen nicht gewährleistet.
KRANKENVERSICHERUNG