Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

um für die Zukunft die fast immer zu gunsten der 
„Gründer“ und auf Kosten der Actionäre durchgeführten 
„Gründungen“ zu erschweren. Man könnte z. B. be 
stimmen, dass jeder Gründer an seiner Gründung fünf 
oder zehn Jahre beteiligt bleiben müsste; die Einlagen 
dürften nach Verteilung einer gewissen Dividende zurück 
gezahlt werden u. s. w. Die Massnahmen dieser Art müssen 
offenbar noch näher geprüft werden, auf jeden Fall aber 
und ganz abgesehen von dem von mir entwickelten all 
gemeinen Plane darf die Revision der bestehenden Ge 
setzgebung nicht aufgeschoben werden. 
Die Zahl der faulen Gründungen auf industriellem, 
und commerciellem Gebiete würde dadurch beträchtlich 
und commerciellem Gebiete wurde dadurch beträchtlich 
vermindert, und da auf der anderen Seite die periodisch 
geprüfte Prosperität der Länder wie Belgien, Deutsch 
land, England . . . fortwährend wächst, so würde jemand, 
der über genügend Capitalien verfügt, um sich gleich 
zeitig — und wäre es blindlings — an allen Gründungen 
zu beteiligen, ganz sicher verdienen, und zwar nach dem 
Gesetze der grossen Zahl, das mit Erfolg von den Ver 
sicherungsgesellschaften aller Art ihren Geschäften zu 
Grunde gelegt wird. 
Kraft eines Gesetzes sollte nun nach meiner Meinung 
der Staat dieser Generalteilhaber an allen im Lande 
gegründeten Unternehmungen sein. Er könnte den 
Bürgern sagen: bringt mir so viel Geld, wie ihr wollt, 
zu einem Zinsfusse, der ungefähr dem der Staatsanleihen 
entspricht; ich nehme es, um es als beinahe passiver 
Actionär iri allen Geschäften, die gegründet oder ver- 
grössert werden, anzulegen. — Diese Anlage müsste natür 
lich nach festgestellten Regeln geschehen. 
Unter diesen Bedingungen würden die eigene Thätig- 
keit des Staates ganz unbedeutend und die Verwaltungs 
kosten ausserordentlich gering sein; er würde also fast 
die ganze Differenz zwischen der Verzinsung der einge 
legten Capitalien und der mittleren Dividende aus allen
	        
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