202 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
dieser verpflichtet, rechtzeitig für Deckung der Tratte Sorge zu tragen;
das geschieht, wenn sich die Bank in Europa befindet, in der Regel
durch telegraphische Anweisung.
c) Der Verkäufer trassiert direkt auf den Käufer, ohne daß
dieser einen Negoziationskredit bei einer Bank eingeräumt hat. Der
Exporteur kann dann den Wechsel, den er bei seiner Bank mit den
Dokumenten einreicht, bevorschussen lassen, das heißt die Bank
schreibt ihm zunächst 60 bis 90% des Wechselbetrages gut und stellt
ihm den Rest (Margin) nach Eingang der Tratte unter Abzug der
Inkassospesen zur Verfügung. Bei Tratten ohne Zinsklausel gehen
hiebei die Zinsen zu Lasten des Exporteurs.
Auch bei Konsignationen sucht sich der Kommittent bald Zah-
lung zu verschaffen durch Entnahme von Vorschußtratten auf den
Kommissionär, die wieder von einer Bank bevorschußt werden
können, zumeist gegen Aushändigung eines Letter of Hypothecation,
durch den Ware und Verkaufserlös der Bank verpfändet werden;
daher erhält der Konsignatar den Auftrag, den Erlös an die Bank
abzuführen.
2. Dieser letzterwähnten Art der Bankintervention kommt die
Verwendung der Bank lediglich zur Einziehung des Wechselbetrages
ziemlich nahe. Der Bank werden dann die Rembourswechsel mit
oder ohne Verschiffungsdokumente vom Verkäufer zum Inkasso
eingereicht und die Bank besorgt durch ihre Filiale oder ihre sonsti-
gen überseeischen Verbindungen das Inkasso und schreibt den Gegen-
wert dem Einreicher nach Eingang gut. Hiebei entstehende Kurs-
differenzen werden dadurch vermieden, daß die Tratten die Klausel
enthalten: „Zahlbar zum Verkaufskurse für Vista London, Paris,
Berlin usw.“.
Die meisten Banken, welche sich mit dem Inkasso überseeischer
Tratten befassen, geben ausführliche Inkassotarife heraus, die, nach
Ländern geordnet, die Inkassospesen und -provision in den ein-
zelnen alphabetisch geordneten Plätzen enthalten.
Diese Spesen sind je nach der Sicht des Wechsels, nach dem
Platze und nach dem Risiko verschieden groß und werden von den
Londoner Banken bei Feststellung der Kurse für diese Warenwechsel
in den sogenannten Buying Rates for Bills mit berücksichtigt, so
daß diese Raten schon die Vergütung der Zinsen, dann die Kommis-
sion und die Spesen enthalten. Die Banken, welche sich mit dem
Überseegeschäft befassen, versenden — viele täglich — Zirkulare,
in denen die Buying Rates für jene Plätze notiert sind, für welche
dieselben Warenwechsel kaufen. Für überseeische Zahlungsorte mit
englischer Währung werden die Buying Rates in Prozenten Discount
für 100 £ angegeben, so z. B. für Sichtwechsel 1/4%, für 30 Tage
Sicht 1/2%, für 60 Tage Sicht 1!/,% und für 90 Tage Sicht 21/0.