Object: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

202 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
dieser verpflichtet, rechtzeitig für Deckung der Tratte Sorge zu tragen; 
das geschieht, wenn sich die Bank in Europa befindet, in der Regel 
durch telegraphische Anweisung. 
c) Der Verkäufer trassiert direkt auf den Käufer, ohne daß 
dieser einen Negoziationskredit bei einer Bank eingeräumt hat. Der 
Exporteur kann dann den Wechsel, den er bei seiner Bank mit den 
Dokumenten einreicht, bevorschussen lassen, das heißt die Bank 
schreibt ihm zunächst 60 bis 90% des Wechselbetrages gut und stellt 
ihm den Rest (Margin) nach Eingang der Tratte unter Abzug der 
Inkassospesen zur Verfügung. Bei Tratten ohne Zinsklausel gehen 
hiebei die Zinsen zu Lasten des Exporteurs. 
Auch bei Konsignationen sucht sich der Kommittent bald Zah- 
lung zu verschaffen durch Entnahme von Vorschußtratten auf den 
Kommissionär, die wieder von einer Bank bevorschußt werden 
können, zumeist gegen Aushändigung eines Letter of Hypothecation, 
durch den Ware und Verkaufserlös der Bank verpfändet werden; 
daher erhält der Konsignatar den Auftrag, den Erlös an die Bank 
abzuführen. 
2. Dieser letzterwähnten Art der Bankintervention kommt die 
Verwendung der Bank lediglich zur Einziehung des Wechselbetrages 
ziemlich nahe. Der Bank werden dann die Rembourswechsel mit 
oder ohne Verschiffungsdokumente vom Verkäufer zum Inkasso 
eingereicht und die Bank besorgt durch ihre Filiale oder ihre sonsti- 
gen überseeischen Verbindungen das Inkasso und schreibt den Gegen- 
wert dem Einreicher nach Eingang gut. Hiebei entstehende Kurs- 
differenzen werden dadurch vermieden, daß die Tratten die Klausel 
enthalten: „Zahlbar zum Verkaufskurse für Vista London, Paris, 
Berlin usw.“. 
Die meisten Banken, welche sich mit dem Inkasso überseeischer 
Tratten befassen, geben ausführliche Inkassotarife heraus, die, nach 
Ländern geordnet, die Inkassospesen und -provision in den ein- 
zelnen alphabetisch geordneten Plätzen enthalten. 
Diese Spesen sind je nach der Sicht des Wechsels, nach dem 
Platze und nach dem Risiko verschieden groß und werden von den 
Londoner Banken bei Feststellung der Kurse für diese Warenwechsel 
in den sogenannten Buying Rates for Bills mit berücksichtigt, so 
daß diese Raten schon die Vergütung der Zinsen, dann die Kommis- 
sion und die Spesen enthalten. Die Banken, welche sich mit dem 
Überseegeschäft befassen, versenden — viele täglich — Zirkulare, 
in denen die Buying Rates für jene Plätze notiert sind, für welche 
dieselben Warenwechsel kaufen. Für überseeische Zahlungsorte mit 
englischer Währung werden die Buying Rates in Prozenten Discount 
für 100 £ angegeben, so z. B. für Sichtwechsel 1/4%, für 30 Tage 
Sicht 1/2%, für 60 Tage Sicht 1!/,% und für 90 Tage Sicht 21/0.
	        
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