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dargestellt. Um den Vergleich zwischen Vor- und Nachkriegsetat zu ermöglichen, werden ferner die
Ausgaben auf Grund des Krieges ausgeschaltet, auf die in den Nachkriegsetats
in Großbritannien... ,,... 19,3 vH
> Frankreich... A 19,8 »
>» Beleieren rd 19,9»
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der Kosten für die eigentliche Staatsverwaltung ausschließlich derjenigen für die Landesverteidigung
entfielen.
Anteil der Verwaltungskosten für die einzelnen Ausgabezwecke an den Gesamtausgaben
für die eigentliche Staatsverwaltung, ausschließlich der Ausgaben für die Landes-
Verteidigung und der Ausgaben auf Grund des Krieges.
Nach den Vorkriegsetats Nach den Nachkriegsetats
Ausgabenzweck A ı l ah
Groß- | Frank- i . Groß- | Frank- | x :
Zritan Sn Teich | Belgien | Italien en | reich ALPelgien Italien
Öberste Staatsorgane ......... 6,1 1,8 4,2 38 3,9 0,7 1,8 ya
an ES 20,4 5,7 14,7 16,0 9,8 3,4 9,0 12,0
Innere Verwaltung............ 9,2 a9 13,7 174 6,8 10,0 10,3 23,2
Auswärtige Angelegenheiten ... 5,5 20 2,0 4,7 23 27 1,9
Kolonialwesen en ee e 11,9 0,1 20,6 10,9 0,7 0,2
Finanzverwaltung. ............ 25,5 21,8 ‚20,9 29,0 26,5 18,2 20,3
Unterricht, Kunst und Wissen-
Schäfer RE 16,1 5,2 33,2 12,3 12,5
Kirchenwesen ns 0.0 0,6 2,5 0,5
Soziale Aufgaben ............ 3 0,8 2,6 33
Wirtschaft u R 6,8 11,6 39,9 25,0
Insgesamt..., | 100.106. I 100 | 100 100 | 100 | 100 | 100
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Der Anteil dieser Verwaltungskosten an den gesamten Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung
einschließlich der Ausgaben für Landesverteidigung und der Ausgaben auf Grund des Krieges beträgt in:
nach dem nach dem
Vorkriegsetat Nachkriegsetat
vH
Großbritannien. 4... 21,6 27,8
Frankreich v4 38,2 50,0
Belgien ee 52,7 48,9
Kain 48,6 52,9
Die obige Übersicht spiegelt die wichtigsten Strukturunterschiede zwischen den verglichenen Ländern
wieder, soweit sie in den eigentlichen Verwaltungsausgaben zum Ausdruck kommen‘).
Die Ausgaben für die obersten Staatsorgane sind in Großbritannien infolge des Zusammentreffens eines
repräsentativen Königtums und eines durchgebildeten parlamentarischen Systems die höchsten, in
Frankreich infolge der Geringfügigkeit der Aufwendungen für das Staatsoberhaupt die geringsten in
den verglichenen Ländern. Der Rückgang dieser Aufwendungen innerhalb des Gesamtetats ist allen
vier Ländern gemeinsam.
Die Aufwendungen Großbritanniens für die innere Verwaltung sind bei der stark entwickelten Selbst-
verwaltung der staatlichen Unterverbände verhältnismäßig gering. Der hohe Anteil Ttaliens auf diesem
Gebiete entfällt überwiegend auf die Aufwendungen für Gendarmerie und Polizei. die nach dem Kriege
noch erheblich erweitert worden sind.
Die in der Übersicht zutage tretenden Unterschiede der Aufwendungen für Justiz- und Finanz-
verwaltung erklären sich eher aus den Unterschieden auf den übrigen Verwaltungsgebieten, als daß sie
auf Abweichungen in der Justiz- und Finanzorganisation hinweisen. So läßt die verhältnismäßig geringe
Verwaltungstätigkeit Großbritanniens auf den übrigen Gebieten die Aufwendungen für Justiz- und Finanz-
verwaltung gegenüber den anderen Ländern mit einem relativ höheren Anteil erscheinen, als es nach den
absoluten Zahlen gerechtfertigt erscheint.
*) Für alle Einzelheiten muß auf die Darstellungen des Dritten Teils verwiesen werden.
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