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Haus der Barmherzigkeit und Liebe zu Fischhausen.
Ju demselben werden durchschnittlich jährlich 4 Waisenkinder unter
halten.
Hauö Nazareth zu Höxter.
Eiue kathol. Erziehungs-Anstalt, deren Unterhaltungsmittel aus milden
Gaben und Haus-Kollekten fließen.
Haus zum guten Hirten in Charlotteuburg.
Ein am 14. August 1861 eingeweihtes Rettuugshaus für verwahrlo-
sete katholische Mädchen. Die Leitung ist in die Hände von Ordens
Frauen gelegt. Das Haus hat eine Kapelle.
Haus zur heiligen Elisabeth in Dortmund.
Ein wesentlich durch die Fürsorge und die Bemühungen von Fanny
Schiffer in Dortniund zu Stande gekommenes, am 19. Nov. 1857
eingeweihtes Rettuugshaus für verwahrlosete lath. Kinder, nebst Kinder-
bewahr-Schule. Den Namen trägt es zu Ehren der h. Elisabeth und
der Königin Elisabeth von Preußen.
Hauodorfsche Stiftung.
Die Kaufmanns-Wittwe Elisabeth Hausdorf geb. Magnus zu Bres
lau (t 1845) vermachte 10,000 Thlr. zu dem Zwecke, damit die dor
tige Armen-Direktion die Zinsen davon zur Unterstützung solcher Bür
ger Breslaus verwende, welche durch unverschuldetes Unglück, Krank
heit u. dgl. in Gefahr sind zu verarmen, durch Unterstützung aber in
ihrem Nahrungsstandc erhalten werden können.
v. Ha us en scher Legaten-Fonds.
Die Zinsen werden jährlich an zwei bestimmten Tagen an zwei Orts-
arme zu Lützcn-Sömmeru (Kr. Wcissensee) vertheilt. Kapital 100 Thlr.
v. Haxthausensche Stiftung zu Liegnitz,
von der 1853 ii» Breslau f Gattill des Reg.-Präsidenten v. Kott-
witz, früher verehel. Sack, geb. v. Haxthausen begründet. Sie
hinterließ ein Kapital von 1000 Thlr., dessen Zinsen der Wittwe oder
den Waisen eines Regierungsraths, event, in deren Ermangelung zweien
Wittwen von Negierungs-Subalternen in Liegllitz zu Theil werden
sollen. Die Stiftung führt den Namen „Haxt hausensche Stiftung"
und wird von der Regierung verwaltet. Bgl. v. Kottwitzsche Stif
tung zu Breslau.
Hayne,
Professor (ş 1832) und seine Ehegattin, geb. Fischer, bestimmten letzt-
willig, daß die Jahreszinsen eines damals noch mit einem Nießbrauch
behafteten Kapitales im Betrage von 100 Thlr. jährlich zum Besten
bedürftiger Töchter verstorbener Professoren der Universität Berlin ver
wendet werden sollten. Die Königl. Genehmigung dieser Fischer-
Hayneschen Stiftung ist am 27. Febr. 1833 erfolgt.