3. Das Ligenkapital der Banken.
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nügender Verlustdeckung. Vas österreichische Gesetz von 1876, welches
zuerst diese Materie regelte, hat darum die Pfandbriefausgabe auf
den zwanzigfachen Betrag des für Pfandbriefe notwendigen besonde
ren Sicherstellungsfonds normiert, das deutsche hgpothekenbankgesetz
von 1899 gestattet den reinen Hypothekenbanken die Pfandbriefaus
gabe bis zum fünfzehnfachen, den „gemischten" Hypothekenbanken (die
auch Kreditgeschäft treib ent bis zum zehnfachen des Eigenkapitals,
wobei weitergehende statutarische Rechte aufrecht bleiben, sofern sie
nicht eine Emission in höhe von mehr als dem zwanzigfachen des Eigen
kapitals zulassen.
Beide Gesetze sind nach schweren Krisen der Hypothekenbanken
entstanden: die Verlustdeckungsaufgabe kommt für die längere Zeit
wirkenden Institute allein in Betracht. — Bei den deutschen hgpo-
thekenaktienbanken betrug das Eigenkapital zu Ende 1912 10.4%,
beim französischen CrMit foncier 11.3% der Bilanzsumme; es wird
nur ausnahmsweise im Pfandbriefgeschäft selbst, gewöhnlich entweder
im Baukredit oder im sonstigen laufenden Bankgeschäft, zum Ankauf
von Diskonten oder als Guthaben bei Kreditbanken angelegt.
5. Bei den Lebensversicherungsgesellschaften ist das ver-
trauensmomsnt bei längerem erfolgreichen Bestehen gleichfalls durch
das Wirken selbst gegeben. Die Gefahr der Verluste und unerwarteten
Abhebungen verringert sich mit der Ausdehnung des Geschäftes; Investi
tionen können aus den Prämieneinnahmen vorgenommen werden,
hier türmt sich somit ein immer größerer Geschäftsumfang auf einem
meist nur durch Reservedotierung langsam wachsenden Eigenkapital
auf und bei gleichbleibendem Ausgabenkoeffizienten wird auch hier
entweder eine Verbesserung der Konditionen für das Publikum oder
eine stetige Erhöhung der Dividende auf das vielfach nur zum Teil
eingezahlte Aktienkapital eintreten. Die geringe Bedeutung des Eigen
kapitals in der Lebensversicherung hat in der Gegenwart jener Strö
mung zum Erfolg verholfen, die starke Reservedotierung und vornehm
lich hohe Gewinnausschüttungen an die versicherten fordert. — Das
Eigenkapital (Aktien und eigene Reserven) ist in den sechziger und
siebziger Zähren des vorigen Jahrhunderts und in den vereinigten
Staaten bis vor wenigen Zähren vielfach spekulativ angelegt worden,
doch überwiegt gegenwärtig überall die Tendenz zu ähnlicher Ver
wendung wie es bei der Prämienreserve der Fall ist. —
Die große Mehrheit der Banken — mit Ausnahme der hgpotheken-
banken und teilweise der Lebensversicherungsgesellschaften — legt ihr
Eigenkapital in denselben Geschäftszweigen wie die fremden Mittel