Full text: Bankpolitik

3. Das Ligenkapital der Banken. 
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nügender Verlustdeckung. Vas österreichische Gesetz von 1876, welches 
zuerst diese Materie regelte, hat darum die Pfandbriefausgabe auf 
den zwanzigfachen Betrag des für Pfandbriefe notwendigen besonde 
ren Sicherstellungsfonds normiert, das deutsche hgpothekenbankgesetz 
von 1899 gestattet den reinen Hypothekenbanken die Pfandbriefaus 
gabe bis zum fünfzehnfachen, den „gemischten" Hypothekenbanken (die 
auch Kreditgeschäft treib ent bis zum zehnfachen des Eigenkapitals, 
wobei weitergehende statutarische Rechte aufrecht bleiben, sofern sie 
nicht eine Emission in höhe von mehr als dem zwanzigfachen des Eigen 
kapitals zulassen. 
Beide Gesetze sind nach schweren Krisen der Hypothekenbanken 
entstanden: die Verlustdeckungsaufgabe kommt für die längere Zeit 
wirkenden Institute allein in Betracht. — Bei den deutschen hgpo- 
thekenaktienbanken betrug das Eigenkapital zu Ende 1912 10.4%, 
beim französischen CrMit foncier 11.3% der Bilanzsumme; es wird 
nur ausnahmsweise im Pfandbriefgeschäft selbst, gewöhnlich entweder 
im Baukredit oder im sonstigen laufenden Bankgeschäft, zum Ankauf 
von Diskonten oder als Guthaben bei Kreditbanken angelegt. 
5. Bei den Lebensversicherungsgesellschaften ist das ver- 
trauensmomsnt bei längerem erfolgreichen Bestehen gleichfalls durch 
das Wirken selbst gegeben. Die Gefahr der Verluste und unerwarteten 
Abhebungen verringert sich mit der Ausdehnung des Geschäftes; Investi 
tionen können aus den Prämieneinnahmen vorgenommen werden, 
hier türmt sich somit ein immer größerer Geschäftsumfang auf einem 
meist nur durch Reservedotierung langsam wachsenden Eigenkapital 
auf und bei gleichbleibendem Ausgabenkoeffizienten wird auch hier 
entweder eine Verbesserung der Konditionen für das Publikum oder 
eine stetige Erhöhung der Dividende auf das vielfach nur zum Teil 
eingezahlte Aktienkapital eintreten. Die geringe Bedeutung des Eigen 
kapitals in der Lebensversicherung hat in der Gegenwart jener Strö 
mung zum Erfolg verholfen, die starke Reservedotierung und vornehm 
lich hohe Gewinnausschüttungen an die versicherten fordert. — Das 
Eigenkapital (Aktien und eigene Reserven) ist in den sechziger und 
siebziger Zähren des vorigen Jahrhunderts und in den vereinigten 
Staaten bis vor wenigen Zähren vielfach spekulativ angelegt worden, 
doch überwiegt gegenwärtig überall die Tendenz zu ähnlicher Ver 
wendung wie es bei der Prämienreserve der Fall ist. — 
Die große Mehrheit der Banken — mit Ausnahme der hgpotheken- 
banken und teilweise der Lebensversicherungsgesellschaften — legt ihr 
Eigenkapital in denselben Geschäftszweigen wie die fremden Mittel
	        
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