Korrekturregeln 2
ersten im Reindruck abgezogenen Bogen heißen „Aus-
hängebogen“.
Als allgemeine Korrekturregeln sind vorzüglich
die folgenden zu beachten: 1. Man vermeide beim
schon formierten Satz möglichst alle größeren
Änderungen, insbesondere Zusätze und Auslassungen,
wenn dieselben sich nicht gegenseitig ungefähr aufheben.
Der Satz kann sonst erhebliche Mehrkosten verursachen.
Sind voraussichtlich größere Änderungen notwendig, so
lasse man sich vor der Brechung der Seiten einfache
Fahnenabzüge geben.
9. Jeder Fehler muß durch ein deutliches Zeichen
im Text kenntlich gemacht und unter Wiederholung des-
selben Zeichens am Rande korrigiert werden. Für dieselbe
Zeile müssen bei mehreren Fehlern verschiedene Zeichen
zur Anwendung kommen.
3. Die Korrekturen auf den schon gebrochenen Seiten
sind in der Regel am äußeren und nicht am inneren
Rande der Seite anzubringen; nur bei zweispaltigem Druck
sind sie auf den äußeren und inneren Rand zu verteilen.
4. Man soll im Text nicht mehr wegstreichen
und am Rande nicht mehr hinschreiben, als die
Korrektur selbst oder die unzweideutige Bezeichnung
derselben erfordert. Ist also bloß ein Buchstabe zu
berichtigen, so durchstreicht man nicht das ganze Wort,
sondern nur den falschen Buchstaben und schreibt nur
den richtigen dafür auf den Rand. Ist aber ein Buchstabe
ausgelassen, so durchstreicht man den vorhergehenden oder
folgenden gedruckten Buchstaben und wiederholt denselben
unter Hinzufügung des ausgelassenen am Rande.
5. Es ist sehr zu empfehlen, die Korrekturbogen nicht
nur selbst mit peinlichster Genauigkeit zu lesen, sondern
auch von einem in solchen Dingen geübten Manne lesen
zu lassen. Auch durch das Anhören des laut von einem
anderen Gelesenen wird man oft auf Fehler aufmerksam.
Insbesondere ist es bei der Korrektur einer Textaus-
gabe, die mit einer gegebenen Vorlage verglichen werden
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