8 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Münzen oder anderen Güter, die dieses Recht besitzen, bilden das
Währungsgeld oder Kurantgeld eines Landes, Besteht dieses ‚Wäh-
rungsgeld aus edlen‘ Metallen, so spricht man von einer Metall-
währung.
Münzfuß ist die Anzahl der Münzeinheiten, die aus der Einheit
des Münzgewichtes geprägt werden; so gehen 3444*/, Goldfranken,
in Deutschland 2790 Goldmark auf 1 kg feinen Goldes,
Jede Münze muß, wenn sie ein vollwertiges Tauschmittel bilden
soll, vollwertig sein, d. h. ihr Metallwert soll dem auf der Münze
geprägten Nennwert entsprechen, Man prägt z. B. in Deutschland
279 Münzen aus einem Kilogramm feinen Goldes und nennt eine solche
Münze Zehnmarkstück; das Gold, das ein solches Zehnmarkstück
enthält, soll daher 10 Reichsmark wert sein, Dies wird, da 279 Zehn-
markstücke 1 kg feinen Goldes wiegen, nur dann zutreffen, wenn
1 kg feinen Goldes 2790 M kostet. Soll daher der Metallwert einer
Münze ihrem Nennwert entsprechen, d. h. soll die Münze ihrem
Metallgehalte nach so viel wert sein, als auf ihr verzeichnet steht,
so muß der Preis des Münzmetalles dem Münzfuße (im obigen Bei-
spiele 2790 M) gleichkommen, Diese Übereinstimmung des Metall-
preises mit dem. Münzfuße wird bewirkt durch das freie Prägrecht;
unter diesem versteht man das Recht jedermanns, Gold in be-
liebiger Form in die Münze einzuliefern und sich gegen Zahlung der
Prägekosten die betreffenden Münzen ausprägen zu lassen.
Wird z. B. im Deutschen Reiche Gold zur Ausmünzung eingeliefert,
so erhält man nach Berechnung der Prägekosten (und einer kleinen Probe-
gebühr) für jedes Kilogramm Feingold 2790 M geprägte Goldmünzen. Würde
der Preis‘ des Barrengoldes unter 2790 M sinken, so würde man: so lange
Gold unter 2790 M kaufen, um sich dafür in der Münze 2790 M ‚ausprägen
zu lassen, bis der Marktpreis des Goldes diesen Preis erreicht hat; würde
dagegen der Preis des Goldes über 2790 M gestiegen sein, so. würde man
(solange auf diesem Wege 1 kg Feingold zu 2790 M erhältlich ist) je
2790 Goldmark einschmelzen, bis der Preis wieder auf 2790 M ‘gefallen ist.
Der Preis eines‘ Kilogramms feinen Goldes kann daher, solange’ das 'freie
Prägerecht: besteht und Goldmark im freien Verkehr wären, weder; wesentlich
unter 2790 M fallen, noch. darüber steigen und bewegt:sich somit in der
Nähe des Münzfußes (2790 M).
Das freie Prägerecht bewirkt somit, daß der, Nennwert :einer
Münze ihrem Metallwerte gleich bleibt; wird das freie Prägerecht
eingestellt, so behält wohl die Münze ihren Nennwert bei, aber ihr
Metallwert sinkt unter diesen; danach scheidet man das Währungs-
geld in Hauptmünzen und Nebenmünzen. Hauptmünzen sind solche
Münzen, die unbeschränkte Zahlkraft und freies Prägerecht,besitzen,
Freiburg 1897. S. 215. Dagegen, bezeichnet Helfferich‘ (a. a. O., S. 375) als
Währung den als Einheit aufgefaßten Inbegriff des Geldes :eines bestimmten
Staates. oder einer bestimmten Staatengemeinschaft.