Einführung in die Kriegswirtschaftslehre.
(1. Fortsetzung.)
Von Otto Neurath, Wien.
IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung.
Gehen wir nun zur Güterbeschaffung für den
Kriegsfall über. Es handelt sich sowohl um die
Bereitstellung der Kriegsmittel im engeren Sinne,
als auch um die Beschaffung von Nahrung und
sonstiger Bedarfsartikel für die Armee und Zivilbevölkerung.
Diese Beschaffung kann entweder
im Rahmen der Geld- und Kreditordnung in kommerzieller
Weise erfolgen, oder aber mit Hilfe entsprechender
Verwaltungsmaßnahmen;
wie denn überhaupt im Falle eines Krieges mit
starken Eingriffen der Staatsgewalt gerechnet
werden muß. Wie weit solche Eingriffe für die
weitere Entwicklung des bürgerlichen Lebens von
Vorteil oder Nachteil sein können, haben wir hier
nicht näher zu erörtern.
Ob man die Güterbeschaffung durch Geld
vorzieht oder die Beschaffung auf dem Verwaltungswege,
ist nicht nur eine Frage des fisk
a 1 i s c h en Interesses, sondern auch eine von prinzipieller
sozialer Bedeutung. Im ganzen kann
man heute die Beobachtung machen, daß gesellschaftliche
Gesichtspunkte bei der Güterversorgung
eine größere Rolle spielen, als etwa vor einer
Generation. Diese Tendenz macht sich auch auf
kommerziellem Gebiet geltend und wir können
sowohl im Geld- als auch im Kreditwesen erhebliche
Eingriffe der Regierungen beobachten. Auf
einige derselben werde ich im Folgenden noch
zurückkommen. Auf dem Gebiete der Heereswirtschaft
macht sich eine doppelte Tendenz geltend.
Einerseits wird man sich in militärischen
Kreisen immer stärker der Wichtigkeit kommerzieller
Betriebsformen bewußt und trachtet
darnach interne Einrichtungen dem modernen
Geschäftsleben entsprechend umzugestalten; man
sucht aber auch mit den Banken und sonstigen
Instituten unmittelbarer, als dies früher üblich
war, in Kontakt zu treten, um so die Interessen
der Armee besser wahren zu können.
Andererseits wird heute der fiskalische Gesichtspunkt
in kommerziellen Maßnahmen der Heeresverwaltung
und mit ihr in Verbindung stehender
Behörden nicht mehr so ausschließlich, wie früher
Angenommen. Sozialpolitische Momente
treten häufig hervor, insbesondere bei der Beschaffung
von Naturalien und bei der Beschaffung
v on Artikeln, die vom Kleingewerbe geliefert
Werden können. Die Förderung der Landwirtschaft
Is t ebenso ein Ziel des Staatsganzen, wie die
Förderung der Armee, die selbst ein Mittel zur
Durchsetzung staatlicher Zwecke darstellt. Es kann
daher ganz gut Vorkommen, daß man den Bedarf
für die Armee so deckt, daß die Landwirtschaft
dabei möglichst gewinnt. Es kann das
Staatsganze gewinnen, selbst wenn die Armee
möglicherweise teurer einkaufen sollte als sonst.
Die Rentabilität an einer einzelnen Stelle des
Gesellschaftskörpers tritt für viele Politiker gegenüber
jener des Gesamtwohles in den Hintergrund.
Wir sehen derartiges häufig im Staatsleben.
Denken wir uns ein Eisenbahnsystem. Eine wichtige
Verbindungslinie soll vom Staat gebaut
werden. Es zeigt sich, daß dieselbe unrentabel
ist, das heißt die aufgewendeten Geldsummen
werden nicht durch die Einnahmen entsprechend
verzinst. Trotzdem kann diese Linie für das Eisenbahnsystem
im ganzen rentabel sein, weil die Gesamteinnahmen
aller Strecken zusammen durch
die Schaffung dieser Verbindungslinie steigen. Die
Linie kann aber auch möglicherweise dazu beitragen,
die.Einnahmen des Staates zu steigern, ohne
die Einnahmen des Eisenbahnsystems zu erhöhen.
Es wäre ja möglich, daß durch die Schaffung
dieser Linie zwar die Frachteinnahmen nicht entsprechend
wachsen, aber dennoch die an den
Eisenbahnen liegenden Industrien derart emporblühen,
daß sich vermehrte Steuerergebnisse zeigen,
die zwar nicht vom Eisenbahnministerium, wohl
aber vom Finanzministerium ausgewiesen werden.
Aber es sind noch immer wenigstens Mehreinnahmen
desStaates, welche die Verbindungsbahn
erzeugt. Es kann aber der Fall Vorkommen,
daß Politiker die Schaffung dieser Linie begrüßen,
selbst wenn durch dieselbe die Staatseinnahmen
überhaupt nicht zunehmen, sondern,
nur der Volkswohlstand, das Glück und
Wohlbefinden der Bürger steigen.
Wenn wir das allgemeine Wohl als ein Ziel
staatlicher Maßnahmen annehmen, können wir
nicht ohneweiters einer Formulierung zustimmen,
die wir in einem sonst sehr lesenswerten und anregenden
Aufsatz antreffen*): «Es obliegt der militärischen
Verpflegswirtschaft im Frieden die fiskalische
Aufgabe, bei allen Maßnahmen dem Prinzip
der Wirtschaftlichkeit volle Geltung zu verschaffen.
Also die Aufgabe, gute aber wohlfeile Ware anzukaufen
und den gesamten Betrieb unter dem Gesichtspunkt
möglichster Ersparnis an Wirtschaftsspesen
aller Art zu organisieren, zu leiten, durchzuführen.»
Es kann sich ja auf Grund allgemeiner
*) Fritz Roeder «Die militärische Verpflegswirtschaft
im Frieden». Annalen des Deutschen Reichs für
Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft. 1910
Nr. 2, S. 134 f.