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Krieg notwendig macht, ja nicht auf einmal aufgenommen
werden und daß das Geld, welches
z. B. gelegentlich einer Inlandsanleihe aufgenommen
wird, in kurzer Zeit wieder in den Verkehr zurückströmt
und neuerlich von der Anleihepumpe
aufgesaugt werden kann. Es findet ein fortwährendes
Zirkulieren von Geld statt, wie wir es
oben bei Besprechunn des Fullartonschen Prinzips
kennen gelernt haben. Die schematische Tabelle XII
zeigt dies ganz deutlich : Im ersten Zeitpunkt produzieren
die Bürger A, B, C die Produkte a, b, c.
Jeder von den dreien habe 10 Notenmengen und
eine Produktenmenge. Die Regierung habe überhaupt
kein Geld. Sie nimmt nun eine Anleihe von
15 Notenmengen auf. Den drei Produktenmengen
stehen wieder 30 Notenmengen gegenüber, wenn
jede Produktenmenge 10 kostet, so wird sich der
Umsatz etwa in der Weise gestalten, daß jeder
Bürger dem anderen eine halbe Produktenmenge
abkauft, der A dem B, der B dem C, der C dem
A und der Staat ebenfalls. Nach dem Verkauf besitzt
jeder Bürger, wie am Anfang wieder 10 Notenniengen,
aber nur je eine halbe Produktenmenge.
Die Gesamtheit der Bürger hat dem Staat die
Hälfte der Güter geliehen u. zw. auf dem Umweg
über Gelddarlehen und eine Reihe von Kaufverträgen.
Nun werden die Güter konsumiert — wir
Wollen annehmen, daß es sich um Nahrungsmittel
handle — und die Produktion setzt von neuem
ein. Darauf beginnt der ganze Prozeß von neuem.
Wenn der Prozeß etwa viermal erfolgte, beträgt
die Gesamtsumme der Anleihen 60 Notenmengen,
das ist bereits doppelt so viel als Noten überhaupt
vorhanden sind.
4. Steuern.
Es kann nicht meine Aufgabe sein, in einem
kurzen Abriß, wie dem vorliegenden, die Steuerlehre
darzustellen, ich kann nicht einmal auf alle
kriegswirtschaftlich bedeutsamen Momente einzelnen
und muß mich damit begnügen, auf ein
und das andere hinzudeuten. Steuern können,
Wie wir gesehen haben, nur im Inlande erhoben
Werden, sie setzen ebenso wie die Zeichengeldemission
das Hoheitsrecht und vor allem die
Hoheitsgewalt des Staates voraus. Die Steuern
können aber sowohl in inländischem Zeichengeld
als auch in Weltgeld bestehen. Soweit sie Weltgeld
hereinbringen, werde ich auf sie im nächsten
Hauptabschnitt noch zurückkommen.
Damit Geldsteuern einen Ertrag von Bedeutung
hereinbringen, muß entweder ein reger
Güterumsatz oder eine rege Schatzbildung vorhanden
sein. Wenn der Staat eine Inlandssteuer
erhebt und sich dafür Waren kauft, so hat er
eigentlich damit die Gesamtheit der Warenmengen
besteuert. Er hätte aber auch unmittelbar Waren
als Steuer einfordern können. Wir werden sehen,
daß der Staat auch durch Emission von Noten
sich einen Teil der vorhandenen Gütermenge
sichern kann. Es fragt sich nun, ob man nicht
immer mit Geldsteuern zum Ziele kommt, selbst
dann, wenn der Güterverkehr ein geringer und
die Hauswirtschaft, welche das konsumiert, was
sie produziert, noch sehr verbreitet ist. Geldsteuern
in diesem Falle wirken äußerst ungünstig
auf die breiten Massen der Bevölkerung, sie
tragen meist dazu bei, einen Teil der Bevölkerung
in Abhängigkeit von einem anderen zu bringen.
Dies konnten wir sehr gut in Bosnien beobachten.
Als Oesterreich-Ungarn 1878 Bosnien
okkupierte, schaffte es ohne geeignete Uebergänge
die früher bestehende und dem Bauern angemessene
Naturalsteuer ab und ersetzte sie
durch eine Geldsteuer, die zu einer schweren
Last wurde. Der bosnische Bauer war bis dahin
nur gelegentlich dazugekommen, seine Bodenfrüchte
kommerziell zu verwerten, den Zehent
zahlte er in natura. Eine Naturalsteuer kann aber
begreiflicherweise ein Bauer immer zahlen, indem
er eben einen Teil des Fruchtertrages abliefert.
Der Bauer, welcher nun zur Geldsteuerzahlung
verpflichtet war, mußte um jeden Preis verkaufen.
Wer war der Abnehmer für ihn? Der
Dorfkaufmann, welcher gleichzeitig Geldgeber der
Gegend zu sein pflegte. Diese Kaufleute nahmen
den Bauern die Ernte zu ungünstigen Bedingungen
ab und vieie von ihnen benützten wohl die Gelegenheit,
allerlei Nebengeschäfte mit ihnen abzuschließen,
von denen ein Teil als wucherisch bezeichnet
werden kann. Da zur Zeit der Steuerzahlung die
Bauern viel Getreide auf den Markt werfen
mußten, sank gerade um diese Zeit begreiflicherweise
der Preis des Getreides. Auf andere Nachteile
der Geldsteuer für die bosnische Landwirtschaft
will ich hier nicht näher eingehen. Wir
können heute überall in Bosnien kleine Landwirte
in Abhängigkeit von den Dorfkrämern antreffen,
die zum größten Teil Serben sind. Wir
sehen aus diesem Beispiel, daß eine in Geld erhobene
hohe Kriegssteuer in manchen Gegenden
Oesterreich-Ungarns, wo die Hauswirtschaft noch
eine erhebliche Rolle spielt, wie z. B. im Osten,
vielfach nichts anderes zur Folge hätte, als eine
Verschuldung bäuerlicher Gruppen an die üblichen
Geldgeber, die der Majorität nach kleine
Kaufleute zu sein pflegen. Man kann nicht allgemein
die Geldsteuer für ein Uebel erklären —
sondern müßte die einzelnen Gebiete und selbst
Gebietsteile gesonderter Beurteilung unterziehen.
Es kann eine Geldsteuer in Böhmen sich ausgezeichnet
bewähren, die in Bosnien versagt. Der Schadenwird
freilich zuweilen erst spät deutlich merkbar.
Wenn aber der Staat aus irgend welchen
Gründen den Geldertrag benötigt, den ihm die
Geldsteuer verschafft und er daher die Naturalsteuer
nicht verwenden will, — es können dabei
auch technische Momente gegen dieselbe sprechen,
— so gibt es noch immer Mittel, die Härten der
unmittelbaren Geldsteuererhebung durch spezifische
Hilfsinstitutionen zu mildern. Man hat auch in
Bosnien solche geschaffen, aber freilich erst ein
Vierteljahrhundert nach der Okkupation; es sind
dies die Bezirksgetreidespeicher, die 1905 eingeführt
wurden. Sie geben dem Bauer die Möglichkeit,
sein Getreide, wenn es ihm gut dünkt, einzulagern
und später zu veräußern. Auch kann er