Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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bracht  werden.  Aber  die  Bank  hatte  nicht  nur
Notenschulden,  sie  hatte  auch  sonstige  Passiven,
die  jederzeit  fällig  waren;  auch  für  diese  mußten
Münzen  bereit  liegen.  Da  aber  nie  alle  Gläubiger
auf  einmal  Zahlungen  verlangten,  brauchte  nicht
so  viel  an  Münzen  bereit  zu  liegen,  als  täglich
zurückgefordert  werden  konnte.  Wäre  die  Bank
dazu  genötigt  gewesen,  so  hätte  sie  das  ihr  geliehene ­
  Geld  nie  verwerten  und  keine  Geschäfte
damit  machen  können.  Wie  kam  man  nun  zur
V 3 -Deckung,  welche  in  der  Literatur  eine  besonders ­
  große  Rolle  spielt?
Um  das  zu  verstehen,  hilft  einem  alles  Nachdenken ­
  nicht.  Man  muß  die  Enqueten  durchlesen,
die  vor  etwa  100  Jahren  in  England  abgehalten
wurden.  In  diesen  befragte  man  Bankdirektoren
nach  ihrer  Meinung  über  die  zur  Deckung  nötigen
Münzenbestände.  Die  Antworten  fielen  begreiflicherweise ­
  sehr  verschieden  und  oft  recht  unbestimmt
aus.  Es  waren  rohe  empirische  Angaben,  die  im
großen  und  ganzen  darauf  hinausliefen,  daß  eine
Deckung  aller  sofort  fälligen  Schulden  der  Bank
durch  Vs  ro't  Münzen  wohl  als  ausreichend  zu
bezeichnen  sei.  Aus  dieser  V 3 -Deckung  aller  sofort ­
  fälligen  Schulden,  wurde  V 3 -Deckung  der
Notenzirkulation.  Denn  die  sofort  fälligen  Giroguthaben, ­
  welche  die  Noten  in  ihrer  Funktion  zum
Teil  vertreten  können,  müssen  nach  den  Bankgesetzen ­
  Deutschlands  und  Oesterreich-Ungarns
nicht  mit  Metall  gedeckt  sein,  obzwar  theoretisch
für  sie  eine  Deckung  in  ähnlicher  Weise,  wie  für
die  Noten  nötig  oder  unnötig  ist.  Wir  sehen,  wie
man  alte  Traditionen  auf  einem  so  verstandesmäßig ­
  zu  erfassenden  Gebiet  aufrecht  erhält.  Daß
man  übrigens  ohne  Gesetz  über  die  Notendeckung
das  Auslangen  finden  kann,  beweist  die  Bank  von
Frankreich.  Das  Notendeckungsgesetz  hilft  bei
uns  im  allgemeinen  nur  der  Bank,  wenn  sie  eine
Verweigerung  der  Notenemission  begründen
will.  Lange  Zeit  bestand  in  Oesterreich-Ungarn
sogar  die  Bestimmung,  daß  die  österreichichungarische
  Bank  überhaupt  nur  eine  bestimmte
Menge  Noten  über  den  Metallschatz  hinaus
emittieren  dürfe.  Da  dies  doch  zu  großen
Schwierigkeiten  führte,  traf  man  die  Bestimmung,
daß  die  österreichisch  -  ungarische  Bank
600,000.000  K  über  den  Metallschatz  hinaus  ohneweiters
  emitieren  dürfe,  wenn  damit  aber  die
2 /,-Deckung  noch  nicht  erschöpft  ist,  auch  noch
mehr,  jedoch  nur  gegen  eine  Steuer  von  5%'  Der
ursprüngliche  Gedanke  war  der,  daß  auf  diese
Weise  die  Bank  nur  dann  einen  Anreiz  fühlen
würde,  diese  Summe,  das  sogenannte  steuerfreie
Notenkontingent  zu  überschreiten,  wenn  der  Zinsfuß ­
  über  5%  betragen  sollte.  Denn  wenn  bei  der
Diskontierung  die  Bank  etwa  4%  verdient,  aber
5°/ 0  Notensteuer  zahlen  muß,  erleidet  sie  ja  einen
Verlust.  Ein  Diskontsatz,  der  5%  übersteigt,  erschien ­
  als  das  Zeichen  wirklich  begründeter  Geldknappheit, ­
  welche  eine  Mehremission  von  Noten
rechtfertigen  dürfte.  Es  hat  sich  inzwischen  gezeigt, ­
  daß  die  Notenbank  im  Interesse  der  Handelswelt ­

  mehrfach  genötigt  war,  besteuerte  Noten
auszugeben,  ohne  daß  der  Diskontsatz  5°/ 0  erreicht ­
  hätte.
Wenn  man  so  die  Zufälligkeit  sieht,  welche
der  V 3 -  oder  2 / 5 -Deckung  anhaftet,  wobei  man
sich  noch  überdies  darüber  klar  sein  muß,  daß
diese  sogenannte  Metalldeckung  in  Oesterreich-Ungarn
  zum  Teile  aus  metallischem  Zeichengeld
besteht,  so  muß  man  sich  fragen,  ob  nicht  irgend
ein  bedeutsamer  Zusammenhang  zwischen  der
Metalldeckung  und  der  zirkulierenden  Notenmenge
besteht.  Am  meisten  dürfte  noch  folgende  Ueberlegung
  die  Klärung  dieser  Frage  fördern.  Wenn
viele  Noten  zirkulieren,  dann  ist  die  Wahrscheinlichkeit ­
  groß,  daß  Leute  Devisen  kaufen  wollen,
weshalb  ein  Gold-  oder  Devisenvorrat  bereit  gehalten ­
  werden  muß.  Man  sieht,  daß  nicht  die
Notenmenge  an  sich  einen  Bestand  an  Auslandszahlungsmitteln ­
  notwendig  macht,  sondern  jener
Teil  der  Notenmenge,  welchsr  zur  Beschaffung
von  Devisen  dient.  Ob  aber  viel  oder  wenig
Devisen  angeschafft  werden,  hängt  vom  Außenhandel ­
  ab.  Und  ob  es  zu  Goldexporten  kommt,
die  dazu  dienen,  um  Devisen  herbeizuschaffen,
das  hängt  wieder  davon  ab,  ob  die  Zahlungsbilanz ­
  eines  Landes  aktiv  oder  passiv  ist.  Die
Zahlungsbilanz  wieder  ist  im  allgemeinen  in  erster
Reihe  durch  die  Handelsbilanz  bestimmt.  Wir
können  daher  eher  eine  Beziehung  zwischen  der
Handelsbilanz  und  der  Golddeckung  aufstellen.
Wir  sehen  daraus  auch,  daß  die  Metalldeckung,
soweit  sie  aus  metallischem  Zeichengeld  besteht  —
in  Oesterreich-Ungarn  aus  Silbergulden  und  Teilmünzen ­
  der  Kronenwährung  —  nicht  mit  der
Golddeckung  zu  einem  Ganzen  vereinigt  werden
kann,  wie  dies  so  oft  geschieht.  Das  metallische
Zeichengeld  hat  eher  den  Charakter  von  Noten
und  es  würde  manches  dafür  sprechen,  die
Zirkulation  von  metallischem  Zeichengeld  ebenso
wie  jene  von  papierenem  Zeichengeld  zu  behandeln. ­

Wird  mobilisiert  oder  beginnt  der  Krieg,  so
benötigt  der  Staat,  wie  wir  schon  erwähnten,
große  Mengen  an  Goldgeld.  Dies  ist  am  meisten
der  Fall,  wenn  es  sich  um  einen  Krieg  mittleren
Umfanges  handelt,  in  dem  die  neutralen  Mächte
Waren  zu  liefern  vermögen.  In  einem  Weltkrieg
hat  das  Gold  wahrscheinlich  geringere  Bedeutung,
weil  ja  eine  Beschaffung  von  Waren  aus  neutralen
Gebieten  nicht  möglich  ist,  falls  es  überhaupt
Mächte  geben  sollte,  die  sich  in  einem  Weltkrieg  I
neutral  verhalten.  Um  das  Gold  und  die  Golddevisen ­
  dem  Staate  zu  reservieren,  werden  die
Notenbanken  wohl  alle  Mittel  anwenden,  um  die
Gold-  und  Golddevisenabgaben  möglichst  zu
restringieren.  Wo  die  Barzahlung  besteht,  wird
sie  im  Kriegsfall  meist  aufgehoben  werden.  Dies
war  z.  B.  in  Bulgarien  der  Fall,  teilweise  auch  in
Serbien,  wo  die  Einlösung  der  Geldnoten  nicht
wie  bisher  in  Gold  erfolgte,  sondern  nur  zu
drei  Vierteln  in  Gold,  zu  einem  Viertel  in
            
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