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Es gibt eine Reihe von Vertretern der Bank
kreise, welche mit großem Nachdruck darauf hin-
weisen, daß die Banken im Kriegsfall allen An
forderungen genügen könnten, und dennoch sollen
die Auskünfte, welche seitens der Banken während
der Marokkokrise dem Deutschen Kaiser gemacht
wurden, ihn nicht befriedigt haben. Auch seitens
der Heeresverwaltungen wird wohl in vielen Län
dern zeitweilig mit einer Leistungsfähigkeit der
Finanzverwaltungen gerechnet — die selbst wieder
von jener der Banken abhängt — die nicht
immer ganz den Tatsachen entspricht. Die Ten
denz, die Geld- und Kreditordnung in Schutz zu
nehmen, führt auch dazu, daß der Börse
in Kriegszeiten eine Verteidigung zuteil wird,
während von anderer Seite gerade die Börse als
Herd der Panik charakterisiert wird. Man weist
dabei darauf hin, daß die tollsten und unmoti
viertesten Paniken in Friedenszeiten gerade an
den Börsen sich gezeigt haben und daß es
schlimm um einen Staat bestellt sei, der in Kriegs
zeiten allein auf die Aufnahmefähigkeit der Börse
für Renten angewiesen ist.
Selbst wenn man einen Kriegsplan aus
arbeitet, der das glatte Funktionieren der Banken
und Börsen voraussetzt, sollte man auch einen
zweiten ausarbeiten, der ihr Versagen in Rechnung
stellt. Nichts rächt sich mehr, als das übertriebene
Vertrauen in die Geld- und Kreditordnung. Es ist
schon allzuoft getäuscht worden. Ueberhastete Re
formen waren das Ergebnis.
Wir haben gesehen, daß eine wesentliche
Störung der Geld- und Kreditordnung durch die
Zurückziehung ausländischer Gelder erfolgt. Manche
treten nun dafür ein, daß ein entwickeltes
Börsen- und Banksystem diesen Zurückziehungen
durch Ansammlung fremder Effekten und Devisen
Vorarbeiten solle.
Ueberdies sei einem durch den Besitz fremder
Papiere die Möglichkeit gegeben, im Kriegsfall die
feindliche Börse zu beunruhigen. Abgesehen da
von, daß diese Maßnahmen große Kosten ver
ursachen, ist es mehr als fraglich, ob die feind
liche Börse wirklich auf diese Weise geschädigt
werden kann. Wird seitens des Feindes ein Mora
torium erlassen, so versagt diese Vorkehrung voll
ständig. Ich erinnere nochmals daran, daß zu Be
ginn des Deutsch-französischenKrieges eine Zeit
lang in Berlin englische Devisen nicht verkauft
werden konnten, weil man fürchtete, England
werde, um Frankreich zu Hilfe zu kommen, die
Einlösung der englischen Devisen entweder ver
weigern oder mindestens wesentlich verzögern.
Es ist übrigens strittig, wie weit England als krieg-
führender Staat zur Einlösung verpflichtet wäre;
aber selbst wenn die völkerrechtliche Verpflichtung
bestünde, müßte die Möglichkeit, daß sie nicht
eingehalten würde, ins Auge gefaßt werden.
Selbstverständlich kann England im Interesse
seines Prestiges auf dem Geld- und Kreditmarkt
sich ganz korrekt verhalten, aber nur darauf zu
bauen, ist nicht unbedenklich. Jedenfalls wäre es
ein mehr als gewagtes Manöver, größere Be
stände an Devisen der Tripleentente anzusammeln.
Die bloße Hinausschleppung der Zahlung bedeutet
schon eine empfindliche Schädigung. In welcher
Weise unter Umständen Gerichtsverhandlungen
sich hinausziehen können, kann ich aus einem
mir vorliegenden Akt entnehmen. In einem be
nachbarten Staat haben Auswanderer im Jahre
1902 eine Vermögensschädigung erfahren, im
Jahre 1911 ist das endgiltige Urteil erflossen, das
den einzelnen Personen einen Anspruch zuer
kannte. Wenn solche Dinge im Frieden Vorkommen,
um wie viel eher im Kriegsfall, wo man alles da
ran setzt, den Gegner auf möglichst empfindliche
Weise zu schädigen.
Zu den wichtigsten Modifikationen der Geld-
und Kreditordnung im Kriegsfall gehört, wie schon
erwähnt, das Moratorium; es verschiebt die Zah
lungsverpflichtung bestimmter Klassen oder der
ganzen Bevölkerung entweder für alle oder nur
für bestimmte ausstehende Schulden. Das Mora
torium zwingt den Einleger der Bank Kredit zu
gewähren, es zwingt die Bank ihren Schuldnern
den Kredit zu belassen. Kurzum, es wirkt im
wesentlichen darauf hin, die Solidarität zu er
höhen. Für Serbien und Bulgarien war das Mo
ratorium ein Glück; während z. B. Galizien und
die Bukowina unter der Kriegsgefahr furchtbar zu
leiden hatten, da kein Moratorium erlassen wurde.
Gerade in der schwierigsten Zeit mußten Leute
Zahlungen leisten, die dies kaum in normalen
Zeiten gekonnt hätten.
Ein Hauptzweck des Moratoriums besteht
darin, die Schulder der Banken und Sparkassen
zu schützen, es soll aber auch ein Kaufmann
gegen den anderen, ein Industrieller gegen
den anderen geschützt werden. Es ist nicht
nur im Interesse des Schuldners, sondern
auch des Gläubigers, dem dadurch vielfach ein
zahlungsfähigerer Schuldner nach dem Kriege
gesichert wird. Es kommt ja oft vor, daß ein
Gläubiger gerne warten würde, damit der Schuld
ner sich erholen kann und nur deshalb zugreift,
damit ihm nicht ein anderer Gläubiger mit einer
Exekution zuvorkommt. Es ist ein analoger Fall,
wie bei den Abhebungen der Einlagen. Der rück
sichtslose, der unvernünftige Gläubiger gibt den
Ton an. Der rücksichtsvolle, der bedächtige Gläu
biger wird geschädigt, wenn er nicht mittut. Das
Moratoriumhilftsodem vorausdenkenden Gläubiger.
Wir sehen aber nach einer kurzen Ueber-
Iegung, daß ein Moratorium auch sehr bedenk
liche Nebenwirkungen zur Folge hat. Nehmen
wir an, ein Fabrikant hat Geld bei einer Bank
liegen und benötigt es, um einen Rohstoffliefe
ranten zu zahlen. Er kann das Geld nicht be
heben, da ein Moratorium verhängt ist. Es fragt
sich nun, wie in einem solchen Falle geholfen
werden kann.