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Unsere Hauptabnehmer sind also diejenigen Staaten,
mit welchen wir Handelsverträge ab zuschli essen oder zu
erneuern haben.
Wirkungen" 1 Wozu brauchen wir nun überhaupt Handelsverträge? Warum
der Handeis-genügt es nicht, wenn jedes Land seinen autonomen Zolltarif
vertrage, G h ne p e ; dessen Aufstellung auf das Ausland Rücksicht zu
nehmen?
Die Nothwendigkeit ständigen Absatzes nach den Staaten des
Auslandes bedarf, wenn wir uns nicht der Gefahr plötzlicher
schwerer Krisen aussetzen wollen, einer sicheren Festlegung der
formalen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen wir dorthin zu
exportiren begonnen haben. Vor allen Dingen muss der deutsche Kauf
mann geschützt sein dagegen, dass in seinem bisherigen Absatzgebiet
plötzlich mit Hülfe starker Zollerhöhungen eine einheimische
Industrie emporgezüchtet oder vermittelst differentieller Zollherab
setzungen die Konkurrenzstaaten begünstigt werden. Darum muss
auf dem Wege gegenseitiger Staats Verträge das Recht der
Meistbegünstigung vereinbart und für die wichtigsten Positionen
des betreffenden Zolltarifs die Höhe der Zölle festgelegt und
gebunden, eventuell soweit ermässigt werden, dass der deutsche
Kaufmann konkurrenzfähig wird. Und zwar müssen diese Verträge
für eine geraume Reihe von Jahren abgeschlossen werden, denn
das Anknüpfen von Geschäftsverbindungen, das Studiren des aus
ländischen Bedarfs, das Einrichten der Produktion auf die speciellen
Bedürfnisse des Landes etc. kostet Zeit und Geld und ist nur dann
rentabel, wenn die Ausnützung dieser Maassnahmen auf eine gewisse
Zeit hinaus gesichert ist.
Der hohe Werth der Handelsverträge für unseren Export geht
evident aus der oben (S. 15) gegebenen Tabelle hervor. Dieselbe lässt
den verhängnissvollen Einfluss des Zollkriegs und die segensreichen
Wirkungen der Caprivischen Handelsverträge in den Ziffern der Jahre
1891—94 und 1895—99 klar erkennen.
Noch deutlicher erhellt die Wirkung der Handelsverträge aus
folgender Tabelle. Es betrug im jährlichen Durchschnitt in Millionen
Mark die: