Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

^ Gesellen, der Sitte gemäss, auch ohne dazu ge- 
^ " zu sein. 
eine g^% Bedingungen erledigt, und hatte der junge Mann 
kommen % Geselle gearbeitet, so war die Zeit herange- 
Bier aber zur Ablegung der Meisterprüfung meldete. 
^úne weitere Neuerung entgegen, als der 
Bnem rig¡s%'^ man die Meldung nannte, eine gewisse Dienstzeit bei 
Sämischl^" Meister vorausgehen musste. Die Schmiede (Art. i) 
•^^hr, Hereiter (Art. 20) fordern für diesen Zweck ein 
(Art. "^^chmiede 1-2 Jahr (Art. 23), die Kürschner zwei 
^^hneide^’ /{’ Leineweber (Art. 3), die Schlosser (Art. i) und 
’^^nnte sie s ^ drei Jahr. Während dieser Zeit — man 
^^ken ujjçj Bas Muthjahr — musste der Geselle sich tadellos 
Sah ^ Meister keinen Anlass zur Unzufriedenheit geben, 
den örtlich Anordnung zunächst auf Auswärtige ab, die 
^Ur selbsr ^ ^Behältnissen vertraut werden sollten, ehe man 
ior:» an ¡gen Ausübung des Gewerbes zuliess. Bei den in 
Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert. 
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Folge "^^^^'^*^Bten Gesellen erfüllte sie sich ja von selbst, 
den unbe "mrde allerdings die Massregel zu einem Mittel, 
^ kalten, Myomen Konkurrenten thunlichst lange vom Halse 
'"^yitts. 0(içj. Meisterstück und die hierbei zu zahlenden 
^ ^Lhtliei^ i^ Bistergelder hielten sich, soweit aus den Schrägen 
^ ^ Mark Schranken. Die zu zahlende Summe 
3 Bei den Schneidern, 1492; 
4'/% 
5 
6 
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Hanfschwingern, 1593; 
Sämischleder-Bereitern, 1577; 
Leinenwebern, 1544; 
Ciürtel- und Breesmachern, 1512; 
Maurern, 1546; 
Glasern, 1541; 
Am ^iBSen Be” •• ” ” Böttchern, 1581. 
^^d den^^T^^"' wahrscheinlich nach dem Ansehen der 
kam ^ "'^^^^^knittlichen Einkommen seiner Mitglieder 
Vs^ JahrZ Meisteressen, dessen Veranstaltung im 
^^"Bhe Zwistigkeit verschuldet haben mag, so 
bestij^ allen Schrägen das Maass der Speisen und 
dass^^^j Lie Hanfspinner begnügen sich 1436 
^ ^ Br neu Aufzunehmende eine einfache Mahlzeit, 
Unken und Brod nebst einer Tonne Bier „und
	        
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