87
IV.
Die Transportpolitik und der Antwerpener
Hafen.
Allgemeines.
In seinen Handelsbeziehungen zum Auslande kann ein
Land als Abnehmer wie aïs Lieferant, oder aber als einfache
Zwischenhand erscheinen. Tatsâchlich kauft es entweder
Waren für seinen eigenen Gebrauch und liefert dagegen seine
Boden- oder Industrieerzeugnisse, oder aber es beschrânkt sich
auf die Rolle einer Zwischenperson, indem es als Verarbeiter
oder als Makler in den geschâftlichen Transaktionen zwischen
fremden Vôlkern auftritt.
Die erstgenannten Operationen machen den Spezial-,
Eigen- oder eigentlichen Handel aus, die letztgenannten sind
als Durchfuhr- oder Transithandel, oder einfach als Durchfuhr
(Transit) bekannt.
Durch erstere wird das Land um den ganzen Wert der ein-
geführten Produkte reicher und um dasjenige armer, was es in
Bezahlung geben muB, sei es Geld oder Gut; sie haben einen
Austausch im Gefolge, dessen Konto mit Gewinn oder mit
Verlust abschlieBen kann. Die anderen, die Transitoperationen,
sind in der Regel gewinnbringend und, wenn sie nicht unvor-
sichtig gemacht werden, erhôhen sie den Aktivbestand des
Landes.
Sie besorgen ihm Frachten für seine Transportwege,
speisen seine Mârkte und seine Hâfen, je nachdem, ob die
Durchfuhr direkt oder indirekt ist, und sind die Quelle eines
industriellen Gewinns in dem, was man Veredelungsverkehr
(,,improvement trade“) nennt.
Der Durchfuhrhandel ist naturgemâB besonders wichtig in
Landern wie Belgien, denen ihre geographische Lage von vorn-
herein eine Vermittlerrolle zuweist,
Da diese Lânder einen bedeutendenTeil ihres Einkommens
aus dieser Handelsart ziehen, bestreben sie sich natürlich, sie
soviel wie moglich zur Entfaltung zu bringen, Ihre Wirt-
schaftspolitik setzt sich die Fôrderung der einheimischen Pro-