Full text : Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 1)

268 Fünfzehntes Buch. Erstes Kapitel.

scheinen, während sie Antichristen sind, wollen sie als Christen
geehrt werden. Dieser Freiheit und diesem Bewußtsein zu gut
erhebe ich meine Stimme und rufe voll Zuversicht: kein Gesetz
(subjektiven Bewußtseins) darf dem Christen mit irgendwelchem
Rechte auferlegt werden, weder von Menschen noch von Engeln,
außer soweit sie einwilligen: denn wir sind frei von allen Ge—
setzen 1.
Die Schrift bedeutet die endgültige Absage an Rom und
die alte Kirche. Die Grundlagen des mittelalterlichen Christen⸗
tums sind bloßgelegt, angegriffen, zerstört. Und das allein
mit den Hebeln eines gereinigten Verständnisses des Evan—
geliums, dessen Autorität auch die alte Kirche nicht zu leugnen
imstande war. Der Eindruck war außerordentlich. Er reichte
weit über Deutschland hinaus. Die Pariser Universität trat
jetzt wider Luther auf, und König Heinrich VIII. von Eng—
land verdiente sich mit einer schwachen Gegenschrift vom
Papste den Titel eines Defensor fidei. In Deutschland
selbst drang der Schlag bis in die Mitte der Gegner; auf den
Beichtvater Karls V. wirkte die Lektüre des Buches nach
eigenem Geständnis wie eine körperliche Züchtigung; und alle
lauen Geister, ihnen vorweg Erasmus, erkannten nunmehr in
dem furchtbaren Mönche von Wittenberg ihren Meister, der
sie zu Ja und Nein zwang in den Fragen des religiösen Ge—
wissens.
Luther aber ließ der Kritik den ersten Aufbau des eignen
Systems folgen. In der Schrift über die babylonische Ge—
fangenschaft der Kirche hatte er die köstliche Zeit kommen
sehen, da einmal das Papsttum zusammenbräche; „dann wird
wieder zu uns die fröhliche Freiheit zurückkehren, in der wir
uns alle als gleich in jeglichem Rechte erkennen und wissen werden,
daß wer ein Christ ist, Christum hat; wer aber Christum hat,
alles hat, was Christi ist, ein Herr aller Dinge“. Und er

Soweit Worte Luthers in diesem Auszuge unmittelbar benutzt
sind, ist dies nach der trefflichen Übersetzung Kaweraus geschehen (Luther—
ausgabe f. d. Deutsche Haus 2. 375 ff..
            
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