Object : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

vollkommen  berechtigt,  wenn  die  Errichtung  solcher  Organe  als  eine
sozialpolitische  Tat  anerkannt  worden  ist.
Nicht  ganz  gleichen  Wesens  mit  den  besprochenen  Veranstaltungen,
aber  doch  im  Anschluß  daran  zu  erwähnen  ist  das  „Internationale
Arbeitsamt“  in  Basel.  Es  ist  von  der  1900  begründeten  „Internationalen
Vereinigung  für  gesetzlichen  Arbeiterschutz“  errichtet  und  wurde  am
1.  Mai  1901  eröffnet.  Zu  den  Kosten  hat  der  schweizerische  Bundesrat ­
  8000  Frs.  bewilligt.  Das  Deutsche  Reich  gewährt  eine  Unterstützung
von  6000  M.  Auch  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Frankreich,
Holland  und  Italien  haben  bereits  Unterstützungen  zugesagt.  Im
übrigen  ist  das  Amt  als  Privatinstitut  auf  die  Beiträge  angewiesen,
die  von  den  Sektionen  der  genannten  Vereinigung  geleistet  werden.
Die  Hauptaufgabe  des  Amtes  ist  die  Sammlung,  Sichtung  und  übersichtlich ­
  geordnete  Veröffentlichung  des  gesetzgeberischen,  statistischen
und  sonstigen  Tatsachenmaterials  über  den  Arbeiterschutz,  ein  Begriff,
der  nicht  lediglich  auf  die  Unfallverhütung  bezogen  wird.  Auch  auf
diesem  Wege  soll  hiernach  eine  anregende  und  belehrende  Tätigkeit
entfaltet  werden.
§  4.  Organe  zur  Beratung  der  Arbeiter  in  Rechtsfragen.  Die  in  §  3
besprochenen  Organe  haben  zum  Teil  auch  die  Aufgabe  der  Auskunftserteilung ­
  über  sozialpolitische  Angelegenheiten  übernommen.  Sie  erstreckt ­
  sich  aber  vornehmlich  auf  die  zur  Milderung  sozialer  Mißstände
anwendbaren  oder  angewendeten  Mittel  und  wird  begreiflicherweise
nicht  sowohl  von  den  Arbeitern  als  von  Arbeitgebern,  Arbeitgeberverbänden, ­
  Wohlfahrtsvereinen,  behördlichen  Organen  usw.  in  Anspruch
genommen.  Eine  ganz  andere  Gruppe  Auskunft  erteilender  Organe  hat
sich  in  der  jüngsten  Zeit  entwickelt.  Es  sind  Organe,  die  sich  ausschließlich ­
  oder  weitaus  überwiegend  der  Auskunftserteilung  an  Angehörige ­
  der  arbeitenden  Klassen  in  Rechtsfragen  verschiedener  Art
widmen  mit  allem,  was  dazu  gehört,  wie  Anfertigung  von  Schriftsätzen
und  dgl.,  aber  zum  Teil  noch  verwandte  Gebiete  damit  vereinigen.
Die  wichtigste  Gruppe  dieser  Rechtsschutz-  und  Rechtsbelehrungsorgane ­
  sind  die  „Arbeitersekretariate“  in  dem  in  Deutschland
üblichen  Sinne  des  Wortes.  Sie  sind  in  Deutschland  aufgekommen
und  hier  am  meisten  verbreitet.  Das  erklärt  sich  aus  dem  Umstande,
daß  die  Arbeiterversicherungsgesetzgebung  in  Deutschland  am  weitesten
entwickelt  ist,  daß  fernerhin  durch  das  Arbeiterschutzgesetz,  das  Gewerbegerichtsgesetz, ­
  das  neue  Bürgerliche  Gesetzbuch  u.  a.  m.  eine  große
Reihe  von  Rechtsgrundsätzen  aufgestellt  ist,  die  das  Interesse  der
Arbeiter  unmittelbar  oder  mittelbar  berühren,  und  daß  in  Deutschland
die  Arbeiterbewegung  sehr  lebhaft  und  deshalb  auch  die  Anteilnahme
der  arbeitenden  Klassen  am  öffentlichen  Leben  in  Reich,  Staat  und
Gemeinde  besonders  rege  ist.  Für  den  Arbeiter  ist  es  in  der  Regel
            
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