Full text : Die Fabriksparkasse

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ist  und  jeder  Versicherte  von  seinem  Einkommen  diesen
iS  otgroschen  zurücklegen  muß.
Diese  Tatsachen  ließen  nun  den  Gedanken  reifen,  eine
Kasse  zu  gründen,  hei  welcher  der  Sparer  nicht  jederzeit
die  Möglichkeit  hat,  sein  Kapital  zurückzuziehen  und  ihm
in  ähnlicher  Weise  wie  hei  der  Lebensversicherung  durch
einen  gelinden  Zwang  über  die  ersten  Schwierigkeiten  des
Zusammenhaltens  der  Ersparnisse  hinweggeholfen  wird.
Denn  ohne  Frage  sind  ja  die  ersten  Anfänge  des  Sparens
am  schwierigsten.  Ist  erst  ein  kleines  Kapital  zusammen,
sieht  man  den  Erfolg,  so  stellt  sich  von  selbst  ein  Interesse
am  Sparen  ein,  und  es  wird  dem  Einzelnen  später  hei  einer
größeren  Summe  leichter,  sein  Geld  zusammenzuhalten.
Die  Alterssparkasse  der  Farbenfabriken  hat  nun
folgende  Organisation:
Der  Beitritt  zur  Alterssparkasse  ist  freiwillig;  es  wird
niemand  gezwungen,  sich  ihr  anzuschließen.  Hat  er  aber
einmal  seinen  Beitritt  angemeldet,  so  ist  er  verpflichtet,
dauernd  einen  bestimmten  Beitrag  zu  zahlen,  und  er  erhält
das  Guthaben  erst  nach  einer  bestimmten  Zahl  von  Jahren
ausbezahlt.  Die  Beiträge  müssen  mindestens  50  Pf.  pro
Woche  betragen  und  dürfen  nicht  höher  sein  als  3  dl.
Sie  werden  bei  der  Lohnzahlung  einbehalten.  Der  Beitrag
wird  immer  für  die  Dauer  eines  Jahres  festgesetzt.  Regelmäßig ­
  am  Schlüsse  des  Jahres  kann  der  Beitrag  erhöht
oder  erniedrigt  werden.  Er  muß  aber,  wie  bereits  erwähnt,
mindestens  50  Pf.  betragen.  Die  Einlagen  werden  mit  5%
verzinst.  Das  Guthaben  wird  erst  ausbezahlt,  wenn  der
Sparer  24  Jahre  Mitglied  der  Kasse  gewesen  ist.  Die  Zeit
von  24  Jahren  ist  gewählt,  damit  die  Auszahlung  des  Guthabens ­
  mit  dem  25  jährigen  Dienstjubiläum  zusammenfällt. ­
  Denn  Mitglieder  können  nur  diejenigen  werden,
die  mindestens  ein  Jahr  im  Dienste  der  Firma  stehen.
Die  Karenzzeit  von  einem  Jahre  ist  eingeführt,  damit  die
fluktuierenden  Elemente,  mit  denen  eine  Fabrik,  die  in
der  Hauptsache  ungelernte  Arbeiter  beschäftigt,  sehr  zu
rechnen  hat,  von  der  Kasse  ferngehalten  werden.  Denn
die  Verwaltung  der  Kasse  wird  natürlich  erschwert,  wenn
viele  Mitglieder  gleich  nach  ihrem  Eintritte  wieder  austreten. ­
  Wenn  also  jemand  nach  Vollendung  des  ersten
Dienstj  ahres  beitritt,  so  erhält  er  das  Guthaben  nach
24  Jahren  am  Tage  des  25jährigen  Dienstjubiläums  ausgezahlt. ­
  Als  Entschädigung  für  den  gewissen  Zwang,  der
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