2. Grundzüge.
■ Es werden freiwillige, regelmäßige Sparbeiträge bei den
Lohn- oder Gehaltszahlungen einbehalten und diesen Spar
geldern besondere Vorteile von der Firma zugewendet.
3. Zur Benutzung Berechtigte.
Zur Benutzung der Spareinrichtung sind berechtigt:
Sämtliche Arbeiter und Wochenlohn empfangenden
Werkstatt- oder Bureauangestellten ohne Rücksicht
auf ihren Verdienst;
die Monatsgehalt beziehenden Beamten, sofern ihr
Jahresgehalt ohne Gratifikation usw. 3000 dl nicht
übersteigt.
4. Höhe der Sparbeiträge und Form der Einzahlung.
Die Höhe der Sparbeiträge wird wie folgt bestimmt:
bei 14tägiger Lohnzahlung:
Mindestbetrag 1 <M, Höchstbetrag 20 dl für die
14tägige Lohnperiode, jedoch stets nur volle Mark
beträge ;
bei monatlicher Zahlung:
Mindestbetrag 3 dl, Höchstbetrag 40_ dl für den
Monat, jedoch mit Ausnahme des Mindestbetrages
nur durch 5 teilbare Beträge.
Die Erhebung erfolgt in der Regel mittels Abzuges bei den
Lohn- und Gehaltzahlungen.
5. Freiwilligkeit der Beiträge.
Die Erhebung von Sparbeiträgen erfolgt nur auf Antrag.
Wer sich an der Spareinrichtung beteiligen will, hat dies dem
Sparbureau unter Angabe des zu erhebenden Sparbeitrages,
sowie Namens, Fabriknummer und Wohnung mitzuteilen. For
mulare zu diesen Mitteilungen werden bei den Meistern, dem
Portier und an der Kasse bereit gehalten, auch kann die Zahl
tüte, welche von Zeit zu Zeit mit einem entsprechenden Auf
drucke versehen ist, zu diesem Zwecke benutzt werden.
Eine Erhöhung des im Anträge bezeichnten Sparbeitrages
bis zum Höchstbetrag ist jederzeit zulässig. Ebenso ist es
jederzeit gestattet, den Beitrag herabzusetzen oder auch die
Einzahlung von Sparbeiträgen vorübergehend oder gänzlich
einzustellen.
6. Verzinsung der Spargelder und Prämienverlosung.
Für die Spargelder werden bis auf weiteres 6°/o Zinsen
vergütet. Den Betrag von 3000 dl übersteigende Guthaben
sind in Beträgen von nicht unter 100 dl an die Beamten- und
Arbeiter-Sparkasse zu übertragen, die 5°/o Zinsen zahlt und
Sparkassenbücher ausgibt.
Neben den Zuschüssen, die die Firma zur Zahlung des
Zinssatzes von 6% leistet, und neben den Verwaltungskosten
der Spareinrichtung, die die Firma allein trägt, stellt sie all
jährlich ein weiteres Prozent der am Ende des Jahres vor
handenen Sparguthaben als