Full text : Die Fabriksparkasse

2.  Grundzüge.
■  Es  werden  freiwillige,  regelmäßige  Sparbeiträge  bei  den
Lohn-  oder  Gehaltszahlungen  einbehalten  und  diesen  Spargeldern ­
  besondere  Vorteile  von  der  Firma  zugewendet.
3.  Zur  Benutzung  Berechtigte.
Zur  Benutzung  der  Spareinrichtung  sind  berechtigt:
Sämtliche  Arbeiter  und  Wochenlohn  empfangenden
Werkstatt-  oder  Bureauangestellten  ohne  Rücksicht
auf  ihren  Verdienst;
die  Monatsgehalt  beziehenden  Beamten,  sofern  ihr
Jahresgehalt  ohne  Gratifikation  usw.  3000  dl  nicht
übersteigt.
4.  Höhe  der  Sparbeiträge  und  Form  der  Einzahlung.
Die  Höhe  der  Sparbeiträge  wird  wie  folgt  bestimmt:
bei  14tägiger  Lohnzahlung:
Mindestbetrag  1  <M,  Höchstbetrag  20  dl  für  die
14tägige  Lohnperiode,  jedoch  stets  nur  volle  Markbeträge ­
  ;
bei  monatlicher  Zahlung:
Mindestbetrag  3  dl,  Höchstbetrag  40_  dl  für  den
Monat,  jedoch  mit  Ausnahme  des  Mindestbetrages
nur  durch  5  teilbare  Beträge.
Die  Erhebung  erfolgt  in  der  Regel  mittels  Abzuges  bei  den
Lohn-  und  Gehaltzahlungen.
5.  Freiwilligkeit  der  Beiträge.
Die  Erhebung  von  Sparbeiträgen  erfolgt  nur  auf  Antrag.
Wer  sich  an  der  Spareinrichtung  beteiligen  will,  hat  dies  dem
Sparbureau  unter  Angabe  des  zu  erhebenden  Sparbeitrages,
sowie  Namens,  Fabriknummer  und  Wohnung  mitzuteilen.  Formulare ­
  zu  diesen  Mitteilungen  werden  bei  den  Meistern,  dem
Portier  und  an  der  Kasse  bereit  gehalten,  auch  kann  die  Zahltüte, ­
  welche  von  Zeit  zu  Zeit  mit  einem  entsprechenden  Aufdrucke ­
  versehen  ist,  zu  diesem  Zwecke  benutzt  werden.
Eine  Erhöhung  des  im  Anträge  bezeichnten  Sparbeitrages
bis  zum  Höchstbetrag  ist  jederzeit  zulässig.  Ebenso  ist  es
jederzeit  gestattet,  den  Beitrag  herabzusetzen  oder  auch  die
Einzahlung  von  Sparbeiträgen  vorübergehend  oder  gänzlich
einzustellen.
6.  Verzinsung  der  Spargelder  und  Prämienverlosung.
Für  die  Spargelder  werden  bis  auf  weiteres  6°/o  Zinsen
vergütet.  Den  Betrag  von  3000  dl  übersteigende  Guthaben
sind  in  Beträgen  von  nicht  unter  100  dl  an  die  Beamten-  und
Arbeiter-Sparkasse  zu  übertragen,  die  5°/o  Zinsen  zahlt  und
Sparkassenbücher  ausgibt.
Neben  den  Zuschüssen,  die  die  Firma  zur  Zahlung  des
Zinssatzes  von  6%  leistet,  und  neben  den  Verwaltungskosten
der  Spareinrichtung,  die  die  Firma  allein  trägt,  stellt  sie  alljährlich ­
  ein  weiteres  Prozent  der  am  Ende  des  Jahres  vorhandenen ­
  Sparguthaben  als
            
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